All Stories
Follow
Subscribe to Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Handwerkerbonus bei Neubau einstreichen

Regenstauf (ots)

Vom Steuerbonus auf Handwerkerleistungen sind Maßnahmen an Neubauten eigentlich ausgeschlossen, da nur Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten steuerlich begünstigt sind. Aber aufgepasst, es gibt eine Ausnahme: Arbeiten am neu gebauten Eigenheim, die erst nach dem Einzug in das Haus erledigt werden, können jetzt abgesetzt werden.

Zählten bisher alle Arbeiten, die im Bauvertrag fixiert waren, zu den Neubaumaßnahmen, die steuerlich nicht gefördert werden, so fallen nach jüngster Auffassung nur diejenigen Arbeiten, die bis zur Bezugsfertigkeit der Immobilie angefallen sind, darunter. Die entscheidende Frage, ab wann ein Neubau steuerlich betrachtet als abgeschlossen gilt, hat eine neue Bedeutung bekommen.

Zieht der frischgebackene Hausbesitzer in sein Eigenheim ein, könnte angenommen werden, dass dieses bewohnbar ist. Jedoch fallen hartgesottene Bauherren, die mit einem Campingkocher und einem Schlafsack in den Rohbau einziehen, nicht unter diese Regelung. Das Eigenheim muss mindestens Türen, Fenster, einen Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen und eine Heizung enthalten. Erst dann gilt es als bezugsfertig.

Werden jedoch nach dem Einzug beispielsweise der Außenputz und die Farbe an der Immobilie angebracht oder Hofeinfahrt und Terrasse gepflastert oder ein Gartenzaun oder Carport errichtet, so können diese Tätigkeiten vom Bauherrn im Rahmen der Einkommensteuer abgesetzt werden. Auch der nachträgliche Einbau zusätzlicher Badezimmer oder der Ausbau des Dachgeschosses können beim Finanzamt geltend gemacht werden.

"Für Handwerkerlöhne, die nach dem Einzug angefallen sind, unbedingt eine Steuerermäßigung beantragen", rät Jörg Gabes, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi). Die Kosten für die Arbeitsleistung werden mit 20 Prozent bis 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abgezogen. Häuslebauer sollten also gut überlegen, welche Arbeiten nicht sofort für den Einzug notwendig sind und getrost später erledigt werden können!

www.lohi.de/steuertipps

Kontakt für Rückfragen:


Jörg Gabes, Vorstand
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original content of: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., transmitted by news aktuell

More stories: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
More stories: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
  • 15.01.2019 – 10:48

    Streudienst und Schneeräumen absetzen

    München. (ots) - Eigenheimbesitzer sind für den Winterdienst am angrenzenden öffentlichen Gehweg verantwortlich. Vermieter wälzen diese Pflicht gerne und häufig auf ihre Mieter ab. Was tun, wenn die vorgeschriebenen Zeiten aufgrund der eigenen Berufstätigkeit nicht eingehalten werden können? Oder wenn die physische Konstitution wegen Erkrankung die Ausübung dieser Pflicht nicht zulässt? Falls der Nachbar nicht ...

  • 11.12.2018 – 08:00

    Krankenversicherung des Kindes steuerlich absetzen

    München. (ots) - Bei 56,5 Millionen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse sind die Kinder üblicherweise im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert. Ist ein Kind durch die Eltern aber privat versichert, so sind monatlich Beiträge an die Versicherung zu entrichten. Die Beiträge für die Kranken- und auch Pflegeversicherung eines Kindes sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, wenn die ...

  • 13.11.2018 – 15:14

    Immobilienkauf zur Vermietung absetzen

    München (ots) - Stark ansteigende Immobilienpreise und niedrige Zinsen führen bei vielen zu der Überlegung, eine Immobile als Kapitalanlage anzuschaffen. Wird eine Immobilie mit der Absicht diese zu vermieten gekauft, können die Ausgaben für die Immobilie steuerlich abgesetzt werden. In den ersten Jahren nach dem Kauf entstehen meistens Verluste, die in Folge die persönliche Steuerlast mindern. Steuerlich betrachtet ...