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Sinnvolle Vorsorge für einen würdevollen Abschied

München (ots)

Ein Todesfall ist immer ein schwerer persönlicher Verlust. Zum Schmerz kommt häufig auch noch die finanzielle Belastung hinzu, denn die Kosten für eine würdevolle Beisetzung tragen in der Regel die Angehörigen. Die rechtliche Seite sieht folgendermaßen aus: Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Die Pflicht der Kostenübernahme trifft grundsätzlich die Erben, unabhängig von der Höhe des Nachlasses. Eine Versicherung mit lebenslangem Todesfallschutz kann die Angehörigen und Hinterbliebenen finanziell entlasten. Sie zahlt bei Tod des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen aus.

Die Kosten einer Bestattung liegen in Deutschland im Durchschnitt bei rund 8000 Euro. Hierbei sind beispielsweise die Kosten für eine Traueranzeige, Sarg, Grabstein, Aufbahrung, Blumenschmuck sowie Friedhofsgebühren und Grabnutzung enthalten. Beisetzungen, die mit besonders hohen Ansprüchen oder speziellen Wünschen verbunden sind, können auch Kosten von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Die regionalen Unterschiede sind dabei beträchtlich. Die tatsächlichen Kosten einer Bestattung werden von vielen Menschen immer noch unterschätzt.

Das Sterbegeld, das die Hinterbliebenen von gesetzlich Krankenversicherten erhalten haben, ist bereits 2004 abgeschafft worden. Ein privater lebenslanger Todesfallschutz schützt das Vermögen der Angehörigen. Wer bereits zu Lebzeiten seinen Abschied nach den eigenen Vorstellungen festlegen möchte, kann zudem gemeinsam mit dem Bestatter im Rahmen eines Vorsorgevertrags die organisatorischen Details selbst bestimmen, die Angehörigen haben dann keinen Einfluss auf den Ablauf und die Ausgestaltung der Bestattung. Eigene Wünsche zum Ablauf der Trauerfeier können darüber hinaus mithilfe eines Bestatters oder Notars im Rahmen einer Bestattungsverfügung festgelegt werden.

Die Sterbegeldversicherung der Münchener Verein Versicherungsgruppe kann ohne Gesundheitsprüfung individuell bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 Euro und bis zu einem Höchsteintrittsalter von 83 Jahren abgeschlossen werden. Die Beitragszahlung ist bis zum 85. Lebensjahr begrenzt, danach ist die Versicherung beitragsfrei. Während der gesamten Laufzeit bleiben die Beiträge gleich. Der volle Versicherungsschutz besteht bereits nach 36 Monaten Aufbauzeit. Bei Unfalltod wird ab dem ersten Tag die volle Leistung bezahlt. Ein 54-Jähriger zahlt beispielsweise für eine Versicherungssumme von 5000 Euro monatlich 19,82 Euro.

Pressekontakt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe
Zentrale Unternehmenskoordination und Presse
Johannes Schuster M. A.
Pressesprecher
Pettenkoferstr. 19
80336 München
Tel: 089/51 52 1154
Fax: 089/51 52 3154
schuster.johannes@muenchener-verein.de
www.muenchener-verein.de

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