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Aachener Nachrichten: Macht und Geld - die Reform der Erbschaftsteuer passiert den Bundesrat. Ein Kommentar von Joachim Zinsen

Aachen (ots)

Wer reich an Geld ist, ist auch reich an politischer Macht. Der Satz mag wie ein abgedroschenes Klischee klingen. Er hat sich aber bei der am Freitag vom Bundesrat endgültig verabschiedeten Reform der Erbschaftsteuer wieder einmal bestätigt.

Auch künftig werden also Erben von Firmen vielfach keinen Cent Steuern zahlen müssen. Das gilt nicht nur bei der Übernahme von kleinen Handwerksbetrieben - was sich in einzelnen Fällen ja vielleicht sogar noch rechtfertigen ließe. Nein, selbst wer millionenschwere Konzerne übertragen bekommt, darf sich weiter über steuerliche Privilegien freuen.

Zu verdanken haben das die Reichen und Superreichen einer intensiven Lobbyarbeit, einer CSU, die sich im Gesetzgebungsverfahren wie der verlängerte Arm der Unternehmerverbände aufgeführt hat, und einem schnell ermatteten Widerstandswillen anderer Parteien. Erst kippte die CDU, dann gab eine von der Union genervte SPD auf und Freitag kapitulierten dann auch die Grünen. Noch vor wenigen Wochen hatte die Oppositionspartei im Bundestag lautstark gegen die Steuerregelungen Front gemacht. Dort, wo die an zehn Landesregierungen beteiligten Grünen aber tatsächlich Macht haben, nämlich im Bundesrat, verzichteten sie nun darauf, von ihrer Sperrminorität Gebrauch zu machen und ließen die Reform passieren.

Politisch überzeugend ist solch ein Einknicken nicht. Aber das müssen die Grünen mit sich selbst ausmachen. Viel schlimmer ist: Mit der neuen Erbschaftsteuerregelung ist wieder einmal eine Chance vertan worden, die wirklich Wohlhabenden stärker an der Finanzierung dringend notwendiger gesellschaftlicher Aufgaben zu beteiligen. Gleichzeitig ist die Reform Wasser auf die Mühlen aller, die in unserer Gesellschaft immer größere Gerechtigkeitslücken ausmachen. Selbst Dreiviertel der deutschen Wirtschaftswissenschaftler, die in ihrer Mehrheit gewöhnlich auf Unternehmerlinie liegen, gaben in einer Umfrage des Ifo-Instituts kürzlich an, die Reform berücksichtige nur "schwach oder sehr schwach" die Steuergerechtigkeit.

Gerade diesen Aspekt aber wollte das Bundesverfassungsgericht, auf dessen Betreiben die Reform ja erst zustande gekommen ist, gestärkt sehen. Es bleibt also abzuwarten, ob die obersten deutschen Richter sich mit der Novelle zufrieden geben.

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