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Bundesnotarkammer Berlin

Bundesnotarkammer begrüßt Reform des Unterhaltsrechts als wichtigen Schritt zu einem modernen Familienrecht - größere Ausgewogenheit von Unterhaltsvereinbarungen dank notarieller Beratung

Berlin (ots)

Der Deutsche Bundestag hat eine umfassende Reform
des Unterhaltsrechts beschlossen. Mit ihr soll das geltende Recht 
vereinfacht und zugleich an die heutigen gesellschaftlichen 
Verhältnisse angepasst werden. Die Bundesnotarkammer begrüßt die 
Reform als einen wichtigen Schritt zu einem interessengerecht 
gestalteten modernen Familienrecht. "Die Reform verfolgt vor allem 
zwei Ziele: Die Stärkung des Kindeswohls und die Betonung des 
Grundsatzes der Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehe. Beides
hat der Gesetzgeber mit Augenmaß umgesetzt", erklärt Dr. Tilman 
Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Götte weiter: "Kinder sind 
bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig. Sie stehen
deshalb nach der Reform zu Recht beim Unterhalt an erster Stelle und 
haben Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten, falls im 
Einzelfall nicht genug Geld vorhanden ist."
Die Reform eröffnet den Ehegatten zugleich die Möglichkeit, ihren 
eigenen Unterhalt für die Zeit nach der Ehe in größerem Umfang als 
bislang zeitlich und der Höhe nach vertraglich zu begrenzen. Wegen 
der weit reichenden Wirkung einer derartigen Vereinbarung muss jedoch
sichergestellt sein, dass beide Parteien über deren Folgen umfassend 
aufgeklärt sind. Die Reform sieht daher vor, dass 
Unterhaltsvereinbarungen vor der Scheidung notariell zu beurkunden 
sind. "In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass sich die 
Ehegatten bei Vereinbarungen über ihren Unterhalt nicht auf gleicher 
Augenhöhe gegenüberstehen", erläutert Götte. "Vielen Ehegatten sind 
ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz nicht hinreichend bekannt. 
Sie können die Folgen einer Verzichtserklärung daher nicht richtig 
einschätzen. Deshalb ist es wichtig, dass beide Ehegatten vor 
Abschluss der Vereinbarung in den Genuss qualifizierter rechtlicher 
Beratung kommen. Die Beurkundung durch den Notar als neutralen 
Amtsträger stellt sicher, dass der Sachverhalt vollständig ermittelt,
der rechtliche Gestaltungsspielraum aufgezeigt und der Wille der 
Parteien zweifelsfrei und beweiskräftig niedergelegt wird. Der Notar 
achtet dabei nicht zuletzt auch darauf, dass eine ungewandte oder 
schwächere Partei in dem Vertrag nicht übervorteilt wird", so Götte.
Bislang war die Formbedürftigkeit von Vereinbarungen über 
Scheidungsfolgen uneinheitlich geregelt: Anders als güterrechtliche 
Vereinbarungen oder Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich 
konnten Ehegatten verbindliche Erklärungen über den nachehelichen 
Unterhalt bislang auch privatschriftlich oder sogar mündlich abgeben,
ohne zuvor sachkundigen Rat eingeholt zu haben. Dies, obwohl die 
Absicherung des laufenden Unterhalts für den Berechtigten häufig von 
mindestens ebenso großer Bedeutung ist wie der Ausgleich eines 
etwaigen ehelichen Zugewinns oder der spätere Versorgungsausgleich. 
Deshalb wird künftig die notarielle Beurkundung 
Wirksamkeitserfordernis auch für Vereinbarungen über den 
nachehelichen Unterhalt sein. Damit ist sichergestellt, dass die 
Ehegatten eine wohlüberlegte Erklärung in voller Kenntnis der 
rechtlichen Tragweite abgeben.
Eine Unstimmigkeit bleibt jedoch: Die Reform sieht den Schutz der 
Ehegatten durch notarielle Beurkundung nicht für alle Vereinbarungen 
zum nachehelichen Unterhalt vor, sondern nur für solche, die vor 
Rechtskraft des Scheidungsurteils getroffen werden. Das reicht aus 
Sicht der Bundesnotarkammer nicht aus: "Das Schutzbedürfnis des 
Ehegatten mit der schwächeren Verhandlungsposition endet ja nicht mit
dem Scheidungsurteil. Auch eine später getroffene Vereinbarung über 
den Unterhalt oder eine mögliche Abänderung sollten auf der Grundlage
fachkundiger und unabhängiger Beratung erfolgen", gibt Götte zu 
bedenken. "Hier sollte der Gesetzgeber noch einmal nachbessern."
Die Reform des Unterhaltsrechts soll zum 1. Januar 2008 in Kraft 
treten.
Ansprechpartner:
Dr. Marius Kohler, LL.M., 
Pressesprecher der Bundesnotarkammer, 
Mohrenstr. 34, 10117 Berlin, 
Tel. (030) 38 38 66 0, Fax (030) 38 38 66 66, 
http://www.bnotk.de , e-mail:  m.kohler@bnotk.de .

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