Bundesnotarkammer eröffnet Prüfungsamt für notarielle Fachprüfung
Berlin (ots)
Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung hat zu Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. Es hat die Aufgabe, die ab Mai 2011 erforderliche Prüfung durchzuführen, um neben dem Beruf des Rechtsanwalts gleichzeitig zum Notar bestellt zu werden. Das Prüfungsamt ist eine fachlich unabhängige Behörde bei der Bundesnotarkammer.
Anwaltsnotare
Während in Bayern, Hamburg, im Saarland, in Teilen des Rheinlands und Baden-Württembergs, in der Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins nur hauptberufliche Notare ("Nurnotare") bestellt werden, sind in den übrigen Teilen Deutschlands sogenannte Anwaltsnotare tätig. Zum Anwaltsnotar kann nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt und seit mindestens fünf Jahren als Rechtsanwalt tätig ist.
Neuregelung der Bestenauslese
Zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Ausübung des Notaramtes genügte bislang die Teilnahme an einem Grundkurs für angehende Anwaltsnotare. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle erfolgte nach einem Punktsystem, bei dem die Dauer der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Anzahl von Fortbildungsveranstaltungen in notarrelevanten Rechtsgebieten eine maßgebliche Rolle spielten. Nach der im Frühjahr 2009 verabschiedeten Neuregelung ist ab 1. Mai 2011 der Nachweis der fachlichen Eignung für die Ausübung des Notarberufes durch die erfolgreiche Teilnahme an einer bundeseinheitlichen notariellen Fachprüfung zu erbringen. Gleichzeitig werden für die Bestenauslese nur noch die Note in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (zu 40%) und die Note in der notariellen Fachprüfung (zu 60%) ausschlaggebend sein.
Notarielle Fachprüfung
Die notarielle Fachprüfung wird aus vier fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung bestehen. Dirk Kupfernagel, Leiter des Prüfungsamtes bei der Bundesnotarkammer: "Die Prüfung umfasst alle notariellen Tätigkeitsbereiche, beispielsweise das Grundstücksrecht, das Gesellschaftsrecht und das Familien- und Erbrecht." Einzelheiten wird das Bundesminsterium der Justiz demnächst in einer Rechtsverordnung regeln. Nach den Planungen des Prüfungsamtes soll die erste notarielle Fachprüfung im Herbst 2010 durchgeführt werden. Das Deutsche Anwaltsinstitut bietet dafür bereits Vorbereitungskurse an. Die genauen Prüfungstermine sowie die Klausurorte will Kupfernagel im Frühjahr auf der Internetseite des Prüfungsamtes bekannt geben. Weitere Informationen zur notariellen Fachprüfung sind in Kürze auf der Internetseite des Prüfungsamtes unter www.pruefungsamt.bnotk.de erhältlich.
Pressekontakt:
Notarassessor Dr. Thomas Diehn, LL.M. (HARVARD)
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