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Bundesnotarkammer Berlin

Geplante Neuordnung des Scheidungsverfahrens unterstreicht Bedeutung der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung

Berlin (ots)

An die Stelle der bisherigen einverständlichen
Scheidung  soll künftig ein vereinfachtes Scheidungsverfahren treten.
So hat es das Bundesministerium der Justiz am 15. Februar 2006 in
einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Mit der Einführung eines
vereinfachten Scheidungsverfahrens wird auch die notarielle
Scheidungsfolgenvereinbarung gestärkt.
Scheidungswillige Ehegatten ohne gemeinsame Kinder könnten das
vereinfachte Scheidungsverfahren durch übereinstimmende, notariell
beurkundete Erklärung wählen. Voraussetzung ist, dass sie sich über
den Ehegattenunterhalt sowie über Hausrat und Ehewohnung geeinigt
haben.
Notare beurkunden schon heute umfassende Vereinbarungen im Vorfeld
der Scheidung. In diesen treffen die Ehegatten Regelungen zu
Scheidungsfolgen wie den Vermögensverhältnissen, dem Unterhalt und
dem Versorgungsausgleich.
Diese so genannte Scheidungsfolgenvereinbarung wird nun noch mehr
in das Scheidungsverfahren einbezogen. "Dadurch werden die
streitschlichtenden Elemente des Scheidungsverfahrens gestärkt", sagt
Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. "Vor dem Notar
können die Ehegatten gemeinsam an der einvernehmlichen Beilegung
ihres Konfliktes arbeiten."
Benachteiligungen von Beteiligten sind dabei nicht zu befürchten:
"Schon heute gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Notars, den
schwächeren und unerfahrenen Beteiligten zu schützen", sagt Dr.
Tilman Götte unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 1 Satz 2
Beurkundungsgesetz.
Der Notar erklärt den Ehegatten, welche Ansprüche bestehen und
welche rechtlichen Folgen die Vereinbarung hat. Die Ehegatten
erhalten so alle notwendigen Informationen, um die Entscheidung zu
treffen, ob sie der Einigung vor dem Notar zustimmen.

Pressekontakt:

Dr. Dirk Harders
Pressesprecher
Bundesnotarkammer
Mohrenstraße 34
10117 Berlin

Tel. (030) 38 38 66 - 0
Fax. (030) 38 38 66 - 66
e-mail: bnotk@bnotk.de

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