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Hahn Rechtsanwälte: Nach Großrazzia bei der S&K-Gruppe Schadensersatz prüfen lassen

Hamburg (ots)

Im Rahmen einer Großrazzia mit mehr als 1.200 Ermittlern wurden gestern unter anderem die Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer verhaftet. Der Vorwurf: Untreue und schwerer Betrug. Die Staatsanwaltschaft spricht von dem Verdacht des planmäßigen und groß angelegten Betrugs in Form eines sogenannten Schneeballsystems mit der Folge, dass aller Voraussicht nach tausende Anleger geschädigt wurden. Nach Aussagen der Ermittler zeichne sich ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe ab.

Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich schnell gehandelt und konnte nach Justizangaben bei S&K schon Vermögenswerte von über 100 Millionen Euro sichern, darunter Bankkonten und Immobilien. Das Vermögen steht unter anderem den geschädigten Anlegern als Haftungsmasse zur Verfügung. "Geschädigte Anleger sollten daher in jedem Fall sehr zeitnah Schadensersatzansprüche prüfen lassen", sagt der Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft, dessen Kanzlei zahlreiche Ansprüche unter anderem für geschädigte Privatanleger erfolgreich hat durchsetzen können.

Im Fokus der Ermittlungen stehen mehrere Anlegerfonds mit einem Gesamtvolumen von mehr als 100 Millionen Euro. Die betrügerisch erlangten Anlegergelder wurden offenbar hauptsächlich für den aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbundenen Unternehmen sowie für zweckwidrige Objektfinanzierungen verwendet, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Dabei sollen die Anlagegelder und -objekte in großem Stil in das Eigentum von verbundenen Unternehmen, beschuldigten Personen und deren Familienangehörigen verschoben worden sein. Sie stünden daher den Anlegern und dem eigentlichen Geschäftszweck nicht mehr zur Verfügung.

Anlageprodukte der S&K-Gruppe sind unter anderem Fonds- beteiligungen wie die S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG und der Nachfolgefonds, die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG, die S&K Investment GmbH & Co. KG und die S&K Investment Plan GmbH & Co. KG. Zu nennen sind dann noch Produkte der Asset Trust AG, die potentiellen Interessenten anbot, sog. "Altkapitalanlagen" (z.B. Lebensversicherungen, Bausparverträge, Fondsprodukte oder andere Sparanlagen) zu verwerten, zu liquidieren oder - etwa in das Produkt "Vario Trust" - neu anzulegen. Angesichts der aktuellen Ereignisse empfiehlt es sich daher in jedem Fall, bei den S&K-Kapitalanlagen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fachanwaltlich prüfen zu lassen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart tätig.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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