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European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG - Landgericht Essen verurteilt Commerzbank AG wegen fehlerhafter Beratung

Hamburg (ots)

Das Landgericht Essen hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 23. Juli 2014 bei einem geschlossenen Immobiliendachfonds zu Schadensersatz in Höhe von 9.983,30 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt und somit der von Hahn Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin umfänglich Recht gegeben.

Ein Kundenberater der Commerzbank AG hatte einer Anlegerin 2007 empfohlen, eine Beteiligung über 10.000 Euro zuzüglich Agio an der European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG zu zeichnen. Die Anlegerin wollte ihr Geld sicher anlegen.

Das Fondskonzept sah die Beteiligung an verschiedenen europäischen Immobilienfonds als Zielfonds vor. Diese sollten ihrerseits in "chancenreiche" Immobilien in Europa investieren, wobei der Schwerpunkt bei sogenannten "value added" Immobilien liegen sollte. Aufgrund seiner Konstruktion handelt es sich bei der Fondsgesellschaft um einen "doppelten Blindpool", bei dem im Wesentlichen weder die Zielfonds, noch die zu erwerbenden Objekte feststehen. Tatsächlich ist der Fonds keine "sichere" Anlage, sondern stellt Risikokapital für andere Unternehmen im Bereich Immobilien bereit.

Da der Verlust des investierten Geldes droht, machte die von Hahn Rechtsanwälte vertretene Anlegerin Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend. Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Anlegerin jedenfalls nicht richtig über das Provisionsinteresse der Bank aufgeklärt worden war.

Die Anlegerin war seinerzeit nur davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Commerzbank AG das Agio in Höhe von 5 Prozent erhalten würde. Hiervon erstattete die Commerzbank der Anlegerin einen Teilbetrag von 2 Prozent. Da die Commerzbank tatsächlich eine Vergütung von wenigstens 9 Prozent erhalten hatte, bewertete das Landgericht Essen die Beratung durch die Commerzbank AG wenigstens in diesem Punkt als fehlerhaft.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger, die ebenfalls Beteiligungen an der European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG abgeschlossen haben. Diese Beteiligungen wurden regelmäßig mit dem Argument, es handele sich um eine sichere Kapitalanlage angeboten. In einer Vielzahl von Fällen kommen daher bereits Schadensersatzansprüche aufgrund der individuellen Beratungssituation in Betracht.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2013/2014 bei den bundesweit tätigen Kanzleien für Kapitalanlegerschutz erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" hervorgehoben. Der Gründer, Rechtsanwalt Peter Hahn M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.

Seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als zehn Jahren. Beide sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. hrp ist spezialisiert auf die Vertretung von Kapitalanlegern und hat seit 2001 rund 16.000 Mandate mit einem Gesamtvolumen von knapp einer Milliarde EUR übernommen. Sie wurden zu mehr als zwei Drittel vergleichsweise erledigt.

Für die Kanzlei sind zurzeit 19 Anwälte tätig, davon acht Fachanwälte. Gegründet in Bremen verfügt hrp mittlerweile über Niederlassungen in Hamburg, Kiel und Stuttgart.

Pressekontakt:

Dr. Petra Brockmann | Partnerin

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Marcusallee 38 | 28359 Bremen
Tel.: +49 421 24 685-0 | Fax : +49 421 24 685-11
info@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Sitz Bremen | Amtsgericht Bremen PR 100
USt.-IdNr. DE813491114

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