Korrektur der Pressemitteilung vom 29. September 2015: VW-Abgasmanipulation: Rückabwicklung von Aktienkäufen möglich
Bremen/Hamburg (ots)
In der Pressemitteilung vom 29. September 2015 steht: Wichtig ist, dass der Aktionär noch im Besitz der Aktien ist. Korrektur: Wichtig ist, dass der Aktionär zum Zeitpunkt - als die Insiderinformation bekannt wurde - noch Inhaber der Aktien war.
Heinz Gruber verlangt von der Volkswagen AG Schadensersatz. Der Kleinanleger hat im Sommer 2015 für durchschnittlich 208 Euro pro Aktie insgesamt 170 Vorzugsaktien des Automobilherstellers gekauft. Für Grubers Fachanwältin Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte ist die Sache klar: "Nach unserer Prüfung können VW-Aktionäre Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen geltend machen." Das treffe bei Heinz Gruber zu. "Denn nach Paragraph 37 b Wertpapierhandelsgesetz muss der Emittent von Aktien unverzüglich Insiderinformationen veröffentlichen, die ihn unmittelbar betreffen", erläutert Petra Brockmann. Wie mittlerweile von Volkswagen eingeräumt worden ist, wurde bei bestimmten Dieselfahrzeugen zur Manipulation von Abgastests Steuerungssoftware eingesetzt. "Das sind offenbarungspflichtige Insiderinformationen", sagt Brockmann. Die Unterlassung einer Ad-hoc-Mitteilung führe demnach zu einer Rückabwicklung des Aktiengeschäfts, denn "der Aktionär hätte bei Kenntnis der Insiderinformation die Aktien nicht gekauft". Wichtig ist, dass der Aktionär zum Zeitpunkt - als die Insiderinformation bekannt wurde - noch Inhaber der Aktien war.
HAHN Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Aktionäre von Volkswagen. Die Kanzlei gehört im Kapitalmarktrecht auf Anlegerseite nach dem JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien zu den Top 5 der bundesweit tätigen Kanzleien. Für die Kanzlei sind derzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg, Stuttgart und Kiel.
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