All Stories
Follow
Subscribe to Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Haspa trotz versuchter Nachbelehrung zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags vom 12.08.2010 verurteilt

Hamburg (ots)

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 23. April 2018 - 318 O 341/17 - die Hamburger Sparkasse AG zur Rückabwicklung eines Immobiliardarlehensvertrages vom 06./12. August 2010 über 175.000,00 Euro verurteilt. Das Landgericht Hamburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Darlehensnehmer den Darlehensvertrag wirksam widerrufen hätten. Die Widerrufsfrist habe bei Ausübung des Widerrufsrechts noch nicht zu laufen begonnen. Die Haspa habe den Klägern die für sie zuständige Aufsichtsbehörde nicht mitgeteilt, erst recht nicht in der vorgeschriebenen Form bei Vertragsschluss. Damit folgt das Landgericht Hamburg der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die Parteien entbehrliche Vertragsangaben zur zusätzlichen Voraussetzung für das Anlaufen der Widerrufsfrist gemacht haben. Auch die den Klägern nachträglich übersandten "Ergänzenden Informationen zu Darlehen...", die kommentarlos mit der Jahresabrechnung 2016 des Darlehens versandt worden sind, informierten nicht hinreichend über die zuständige Aufsichtsbehörde.

"Das Besondere an dem aktuellen Urteil des Landgerichts ist, dass das Gericht auch die versuchte Nachbelehrung der Haspa als nicht ausreichend angesehen hat", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat. "Die Haspa hatte sich vorgerichtlich darauf berufen, durch die kommentarlose Mitteilung der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde in dem Jahreskontoauszug für das Jahr 2016 eine wirksame Nachbelehrung erteilt zu haben. Da sich das für die Haspa zuständige Landgericht Hamburg klar und überzeugend positioniert hat, ist nun der Weg frei für alle betroffenen Kunden der Haspa", so Hahn.

"Betroffene Verbraucher sollten ihre Chance zur Rückabwicklung ihres nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehensvertrags mit der örtliche Sparkasse, der ING-DiBa AG, der DKB oder einiger Volksbanken wegen der noch niedrigen Bauzinsen noch nutzen", rät Hahn. Das gelte insbesondere für Kunden der Haspa. "HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern, die ihren neueren, nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen wollen, weiterhin kostenfrei eine Erstprüfung ihrer Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit an.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original content of: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, transmitted by news aktuell

More stories: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
More stories: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
  • 20.04.2018 – 11:30

    LBBW muss Bereitstellungszinsen von 48.925,00 Euro zurückzahlen

    Stuttgart/Hamburg (ots) - Das Landgericht Stuttgart hat Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mit Urteil vom 12. April 2018 - 12 O 335/17 - zur Rückzahlung von Bereitstellungszinsen in Höhe von 48.925,00 Euro verurteilt. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger schloss im Februar 2007 einen Immobiliendarlehensvertrag über 170.000,00 Euro mit der LBBW. Im Darlehensvertrag wurde vereinbart, dass der Kläger für den ...

  • 19.04.2018 – 15:54

    Widerruf Autokredit: Anwälte bieten kostenfreien Rechner an

    Hamburg (ots) - Für die vom Dieselskandal Betroffenen ist der sogenannte Autojoker - die Rückabwicklung eines Autokredits nach erfolgtem Widerruf - eine sehr interessante und sehr erfolgversprechende Möglichkeit, ihren Schaden zu kompensieren. Nun hat HAHN Rechtsanwälte einen Rechner online gestellt, mit dem sich Verbraucher ihren wirtschaftlichen Vorteil einer möglichen Rückabwicklung des Autokredits selbst ...

  • 17.04.2018 – 12:47

    Fernabsatz-Widerrufsjoker: Durch BGH-Urteil ist der Weg frei

    Hamburg (ots) - Wenn ein Immobiliendarlehensvertrag zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 als sogenanntes Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, können Verbraucher diesen bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben in den Vertragsunterlagen noch heute widerrufen. Ein solches Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn ein Verbraucher den Darlehensvertrag geschlossen hat, ohne eine Filiale seines Kreditgebers ...