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Autokredit-Widerruf: Positives Urteil vom LG Hamburg

Hamburg (ots)

Das Landgericht Hamburg hat die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH mit Versäumnisurteil vom 29. Juni 2018 - 330 O 145/18 - zur Rückabwicklung der Finanzierung eines Diesel-Pkws verurteilt. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger schloss mit der Hamburger Bank, die unter anderem mit dem Autohersteller Hyundai zusammenarbeitet, im Januar 2015 einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines Hyundai Santa Fe mit Euro-5-Dieselmotor. Als Hamburger war der Kläger nicht nur von dem Wertverlust seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal, sondern darüber hinaus auch von den Durchfahrtsbeschränkungen betroffen. Der Widerruf des Finanzierungsvertrags bot dem Geschädigten einen Ausweg.

Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie ihr Fahrzeug entweder teil- oder vollfinanzieren. Die Ausübung des Widerrufsrechts führt nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung des Fahrzeug-Kaufvertrags. Es handelt sich um sogenannte verbundene Geschäfte. Die Frist zur Ausübung dieses Widerrufsrechts wird jedoch nur durch Vertragsunterlagen in Lauf gesetzt, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diesen Umstand machte sich der Kläger nun erfolgreich zu Nutze.

"Um das Urteil richtig einordnen zu können, muss man wissen, dass ein Versäumnisurteil nur ergehen kann, wenn der vorgetragene Sachverhalt auch tatsächlich zu einem Rechtsanspruch führt", kommentiert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte die erstrittene Entscheidung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. HAHN Rechtsanwälte hatten im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in den Vertragsunterlagen der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH festgestellt und diese gerichtlich geltend gemacht.

Interessant sind auch die Rechtsfolgen des Widerrufs. Denn wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen muss sich der Verbraucher keine Abzüge für die Nutzung des Fahrzeugs bzw. die gefahrenen Kilometer entgegenhalten lassen. "Man kann insofern von einer Sanktionierung der unsorgfältigen Bank sprechen", so Hahn. "Verbraucher, denen im Dieselskandal auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zustehen, sollten daher ebenfalls ihre Widerrufsmöglichkeiten kostenfrei von uns prüfen lassen, wenn sie ihr betroffenes Dieselfahrzeug entweder anteilig oder in voller Höhe finanziert haben", rät Hahn.

Die Bank tritt im Rahmen der Rückabwicklung an die Stelle des Autohauses. Daher erhält der Verbraucher nicht nur sämtliche Leistungen auf das Darlehen, sondern auch eine Zahlung in Höhe einer etwaigen Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. "Der Kunde ist sein Fahrzeug über drei Jahre quasi kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren", erläutert Hahn. Dies gelte auch für die Finanzierung von Benzinern, verrät Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte bietet Verbrauchern kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Dennoch hat HAHN Rechtsanwälte in Widerrufsfällen bereits über 50 positive Urteile für Verbraucher erstritten und ist gemessen hieran bundesweit die derzeit erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen & https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und sein assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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