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Anwalt Hahn fordert von Justizminister Buschmann Verbesserung beim Verbraucherschutz in Massenverfahren

Hamburg (ots)

Millionen Autofahrer sind im Dieselskandal u.a. von den deutschen Autoherstellern wie dem VW-Konzern, der Daimler AG und der BMW AG "betrogen" worden und haben Schadensersatz für erlittene Wertverluste geltend gemacht. Die vielen ähnlich gelagerten, aber dennoch individuell zu behandelnden Fälle überfordern zunehmend die bundesdeutsche Justiz, die sich nun Hilfe vom neuen Justizminister erhofft. Der Deutsche Richterbund (DRB) wendet sich an den FDP-Minister Marco Buschmann und fordert von diesem Veränderungen im Zivilprozessrecht, um Massenklagen wie den Dieselskandal oder die Wirecard-Verfahren besser in den Griff zu bekommen. Eine Sammelklage nach US-amerikanischen Vorbild würde nach Auffassung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte eine deutlich effizientere Abhilfe schaffen.

Gerade beim Dieselskandal, bei dem Kläger oft Jahre auf ein rechtskräftiges Urteil warten müssen (was den Autobauern in die Hände spielt, die die Verfahren so lange aussitzen, wie nur möglich), könnte nicht nur nach Meinung von Hahn eine Class Action - wie sie im US-amerikanischen Recht heißt - für schnellere Entscheidungen, mehr Rechtssicherheit und für eine deutliche Entlassung der bundesdeutschen Justiz sorgen. So konnte der Bundesgerichtshof erstmalig vier Jahre nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals am 25. Mai 2020 entscheiden, dass betroffenen Autofahrer ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

"Bei aller berechtigten Kritik des Richterbundes an der ungenügenden finanziellen und personellen Ausstattung der Justiz sollte man den Bock nicht zum Gärtner machen. Nicht die sogenannte Klageindustrie ist schuld an dem aktuellen Desaster, sondern bestimmte bundesdeutsche Konzerne, die meinen, sich wegen der angestrebten Gewinnmaximierung nicht an Recht und Gesetz halten zu müssen", meint Hahn. "Daher geht die Kritik des Richterbundes in die falsche Richtung. Ziel einer Justizreform darf nicht in erster Linie die formale Bewältigung von Masseverfahren sein, sondern deren verbraucherfreundlichere Ausgestaltung. Betroffene müssen endlich einen effizienteren und kostengünstigeren Zugang zum Recht bekommen. Andere Länder wie zum Beispiel die USA (wo der VW-Dieselskandal aufgedeckt wurde) oder auch Kanada (wo die Daimler AG jetzt einen Vergleich mit 83.000 betroffenen Mercedesinhabern über immerhin 175 Mio. EUR geschlossen hat) machen es uns seit Jahren vor", weiß Hahn. Auch die von der EU-Kommission angestrebte Europäische Verbandsklage wird nach Meinung von Hahn nur eine gewisse Verbesserung in Bezug auf die aktuelle Situation der Justiz in Deutschland bringen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

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