Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts zwingt zum Handeln
Hamburg (ots)
Wie die Tagesschau berichtet, plant die Bundesregierung das sogenannte ewige Widerrufsrecht abzuschaffen. Da auch eine Rückwirkung nicht auszuschließen ist, sollten Verbraucher nun handeln und ihre Möglichkeiten durch einen spezialisieren Anwalt prüfen lassen.
Bisher haben Verbraucher noch die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu nutzen und damit aus Kreditverträgen wieder auszusteigen. Die Voraussetzung, um vom ewigen Widerrufsrecht profitieren zu können, sind fehlerhafte oder nicht klar definierte Informationen seitens der Bank, beispielsweise in Bezug auf den Zinssatz oder die Widerrufsbelehrung.
Der Grund für die geplante Einschränkung des Widerrufsrechts ist eine Reform der für Konsumkredite geltenden EU-Richtlinie, wonach das ewige Widerrufsrecht abgeschafft werden soll. Ein Widerruf soll demnach nur noch bis zu einem Jahr und 14 Tagen möglich sein. Damit wird Verbrauchern, die beispielsweise einen Autokredit abbezahlen, die Möglichkeit genommen, den Widerrufsjoker einzusetzen.
Besonders betroffen von der geplanten Einschränkung sind Verbraucher, die sogenannte Kettenkreditverträge abgeschlossen haben. Solche Verträge vermitteln Banken in der Regel an Verbraucher, die bereits einen Konsumkredit aufgenommen haben. Dabei wird den Verbrauchern angeboten, diesen Kredit umzuschulden, indem sie weitere Kreditverträge abschließen. Während Banken für den Abschluss jedes weiteren Kreditvertrages eine Provision erhalten, bedeutet die Einschränkung des Widerrufrechts für Hunderttausende Menschen in Deutschland womöglich eine Überschuldung.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätigen Kanzleien, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und Rechtsanwalt Lars Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger und Verbraucher. Für die Kanzlei sind aktuell achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Hamburg, Bremen, Stuttgart und München.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de
Original content of: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, transmitted by news aktuell