MEDIENTAGE MÜNCHEN 2012 vom 24. bis 26. Oktober: Eröffnung und Mediengipfel Divergierende Logik in konvergenten Welten
München (ots)
Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat zum Auftakt der MEDIENTAGE MÜNCHEN zugesagt, Bayern werde einen Runden Tisch zu Fragen der Medienregulierung initiieren. Damit sollen für den Bereich der Bewegtbilder Regeln geschaffen werden, die dem Fernsehen im Vergleich zum weniger stark regulierten Internet mehr Chancengleichheit gewähren. Ungleichheiten der Regulierung unterschiedlicher Medien standen generell im Mittelpunkt des Mediengipfels zum Kongressmotto "Weichen stellen. Die neue Gesetze der Medienwelt."
Seehofer sprach sich bei der Medienregulierung für "mehr Freiheit und weniger Hürden" aus. Beispielsweise sei es nicht Aufgabe der Politik zu sagen, welcher öffentlich-rechtliche Kanal kommen oder welcher gestrichen werden solle. Politik müsse vielmehr Anreize schaffen, damit Medien den Bedürfnissen der Menschen angepasst werden könnten. Es gelte, nur das "unabdingbar Notwendige" zu regeln, und zwar unideologisch und pragmatisch. Zu den Bereichen, die reguliert werden müssten, zähle das Urheberrecht. Dabei handle es sich derzeit um eine "Spielwiese für Spezialisten". Das neue Leistungsschutzrecht sei ein erster sinnvoller Schritt. Darüber hinaus müsse für ein besseres Regelwerk "die EU wirklich mal Signale setzen". Staatsminister Thomas Kreuzer, der die Bayerische Staatskanzlei leitet, ergänzte im Laufe der Diskussion, auch die Bereiche Jugend- und Verbraucherschutz dürften nicht unreguliert bleiben. Im Medienkonzentrationsrecht müssten hingegen Beschränkungen abgebaut werden.
Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der MEDIENTAGE MÜNCHEN, sagte bei seinem Grußwort, klassische Regulierungsansätze, die nach Mediengattungen differenzieren, entsprächen nicht mehr der Medienwirklichkeit, "weil das Internet die Grenzen verschwimmen lässt". Deshalb habe die BLM einen MedienVielfaltsMonitor entwickelt. Dabei wird die Meinungsmacht einzelner Unternehmen durch eine Verknüpfung von Reichweitenanteilen und einem spezifischen Meinungsbildungsgewicht hergeleitet. Schließlich lässt sich der Anteil am Meinungsmarkt für konkrete Unternehmen in Prozentzahlen ausdrücken. So entfällt etwa auf die ARD ein Anteil am Meinungsmarkt von 22,2 Prozent, für die Bertelsmann AG ergeben sich 14,2 Prozent und für die ProSiebenSat. 1 Media AG 8,9 Prozent. Schneider ergänzte, die neue Systematik könne noch keine Online-Konzerne wie Google oder Facebook erfassen, werde aber kontinuierlich aktualisiert.
Auf der Tatsache, dass vor allem die großen Online-Konzerne aus den USA die Medienlandschaft verändern, fußte auch die Keynote von Gerhard Zeiler. Der Präsident von Turner Broadcasting System International in London argumentierte, Bewegtbilder würden zwar im Internet an Bedeutung gewinnen, das klassische Fernsehgeschäft aber nicht negativ beeinflussen. Dafür sprächen ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis und die große Innovationsbereitschaft der Branche. Zeiler hob die gesellschaftliche Bedeutung von wertvollem Journalismus und die "Entspannungskraft von gutem Fernsehen" hervor. Es gelte, TV-Programme vor allem so anzubieten, dass sie immer und überall genutzt werden könnten. Diversifizierung und eine Konzentration auf lokale Geschäftsfelder sowie die Nutzung des Marketingpotenzials sozialer Netzwerke seien weitere Voraussetzungen, um im Wettbewerb mit dem Internet bestehen zu können. Während Zeiler Pay-TV als "essentiellen Teil der TV-Landschaft" charakterisierte, bezeichnete er die Gratis-Kultur im Internet als Irrtum und die Daten-Piraterie als Diebstahl. Zeiler empfahl TV-Programmmachern Innovationsgeist und Risikobereitschaft. Dass mutiges Experimentieren wichtig sei, unterstrich auch Brian Sullivan. Der Vorstandsvorsitzende von Sky Deutschland war der Ansicht, insofern dürfe etwa der Erfolg von Harald Schmidt nicht nur an Quoten gemessen werden. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel nannte die Sendung "Gottschalk live" als Beispiel für ein Projekt, bei dem Neues versucht, aber vom Vorabendpublikum der ARD nicht belohnt worden sei. Im Übrigen dürfe sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht immer nur nach Zuschauermarktanteilen richten. Bei Angeboten, in denen es etwa um Hochkultur gehe, stehe die Akzeptanz innerhalb bestimmter Zielgruppen im Vordergrund.
Während der Panel-Diskussion, die beim Mediengipfel erstmals von Prof. Dr. Miriam Meckel moderiert wurde, sah sich vor allem Dr. Stefan Tweraser heftiger Kritik ausgesetzt. Googles Country Director für Deutschland, Österreich und die Schweiz vertrat die Ansicht, der Suchmaschinen-Marktführer benötige deshalb keine Regulierung, weil er sich konsequent nach den Wünschen der Nutzer ausrichte und selbst keine Inhalte erstelle. Das sahen fast alle Diskussionsteilnehmer ganz anders. "Google ist Meinungsmacht", widersprach Conrad Albert, der als Vorstand den Bereich Legal, Distribution & Regulatory Affairs der ProSiebenSat.1 Media AG leitet. Google dringe in immer neue Geschäftsbereiche vor, präsentiere sich mit YouTube wie ein Fernsehkanal und ziele auf die Werbeetats der TV-Branche. Dr. Thomas Schmid, der den Bereich Medienpolitik bei RTL Television leitet, vertrat eine ähnliche Ansicht. Wer sich wie Google in den USA auf das First Amendment berufe, könne nicht behaupten, er könne keinen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen. Schmid sprach in diesem Zusammenhang von einer "divergierenden Logik in konvergenten Welten". Während Tweraser auf den "neutralen Zugang" verwies, den Google biete, bemängelte die WDR-Intendantin Piel, dem Suchalgorithmus fehle es an Transparenz.
René Obermann,Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, beklagte sich darüber, dass Google mit seinen YouTube-Kanälen stark vom Breitbandausbau der Telekommunikationsnetze profitiere, sich aber an den Kosten nicht entsprechend beteilige. Dr. Paul-Bernhard Kallen, Vorstandsvorsitzender von Hubert Burda Media, verwies auf Ungleichgewichte bei der Regulierung innerhalb der Europäischen Union. So lockten etwa geringe Steuersätze und ein liberaler Umgang mit dem Datenschutz Unternehmen nach Irland. Außerdem gelte für den Verkauf von E-Books in Luxemburg nur ein Umsatzsteuersatz von drei Prozent, und US-Konzerne erhielten - beispielsweise durch Holding-Konstruktionen in den Niederlanden - in der EU Steuersubventionen in Millionenhöhe. Staatsminister Kreuzer sprach in diesem Zusammenhang von "ungleichen politischen Steuerungssystemen" und forderte Wettbewerbsgleichheit.
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