Kritik an den Eckpunkten der Erbschaftsteuerreform: Bedürfnisprüfung ab 20 Mio. Euro Unternehmenswert betrifft 7,6 Millionen Beschäftigte
München (ots)
Die Stiftung Familienunternehmen kritisiert die Eckpunkte, die das Bundesfinanzministerium zur Umsetzung des Erbschaftsteuer-Urteils vorgelegt hat: "Nach den Eckpunkten von Minister Schäuble würden Familienunternehmen deutlich stärker belastet als durch das Bundesverfassungsgericht gefordert. Dies belegt, dass das Ministerium den volkswirtschaftlichen Nutzen von Familienunternehmen für jeden von uns verkennt", erklärte Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Prüfung verlangt, ob bei großen Familienunternehmen ein Bedürfnis nach Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer besteht. Das Bundesfinanzministerium setzt die Grenze, ab der geprüft werden soll, bereits bei 20 Millionen Euro an. Nach dem erbschaftsteuerlichen Bewertungsverfahren liegt der Wert eines Familienunternehmens bereits bei einem Jahresgewinn von 1,1 Millionen Euro bei 20 Millionen Euro, so dass auch große Handwerksbetriebe unter die Bedürfnisprüfung fallen würden.
Die Stiftung Familienunternehmen hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln beauftragt, für die volkswirtschaftliche Bedeutung der betroffenen Familienunternehmen eine erste Berechnung vorzunehmen. Nach diesen Ergebnissen wäre die Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer für rund 13.600 größere Familienunternehmen, welche jeweils einen Wert von 20 Millionen Euro und mehr haben, in Frage gestellt. Diese Gruppe der Familienunternehmen steht nach der datenbankgestützten Schätzung des IW Köln für 37,9 Prozent der Beschäftigten in deutschen Familienunternehmen und 58,7 Prozent ihrer Umsätze. Das entspricht 7,6 Millionen Arbeitnehmern und einer Umsatzsumme von 1,6 Billionen Euro.
"In all diesen Fällen besteht die Gefahr, dass Betriebsvermögen nicht mehr verschont wird, obwohl die grundsätzlich von der Erbschaftsteuer vorgegebenen Verschonungsanforderungen erfüllt sind. Dies gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und vor allem die erfolgreiche deutsche Familienunternehmenslandschaft. Die Bundesregierung sollte sich schon deshalb an einer deutlich höheren Grenze, wie z. B. den von der Stiftung Familienunternehmen vorgeschlagenen Übertragungswert von 120 Millionen Euro, orientieren. Auf diesen Wert als Grenze zur Bedürfnisprüfung findet sich auch ein Hinweis im Urteil aus Karlsruhe", betonte Kirchdörfer.
Nach Schätzung des IW wären davon immer noch rund 2.100 Familienunternehmen mit 19,0 Prozent der Beschäftigten in Familienunternehmen (3,8 Millionen Arbeitnehmer) und 37,1 Prozent ihrer Umsätze (1,0 Billionen Euro) grundsätzlich betroffen - mehr als genug, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen.
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