Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Fürstenberg Institut unterstützt Unternehmen, Führungskräfte und Betroffene
Hamburg (ots)
Die #MeToo-Debatte hat in Unternehmen zu großen Unsicherheiten geführt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz - doch kaum jemand weiß genau, was das bedeutet: Was genau fällt unter sexuelle Belästigung? Welche Pflichten bestehen unternehmensseitig und was heißt das konkret für den Arbeitsalltag? Müssen Mitarbeiter jetzt permanent auf der Hut sein, da jede nett gemeinte Äußerung als übergriffig erlebt werden könnte?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einerseits vorzubeugen und andererseits im Ernstfall einzugreifen. "Das ist gar nicht so kompliziert, wie es klingt", sagt Reinhild Fürstenberg, Geschäftsführerin der Fürstenberg Institut GmbH. "Es geht um Sensibilisierung, gute Information und Transparenz im Unternehmen, damit Klarheit über die Thematik herrscht und es gar nicht erst zu Übergriffen kommt. Sollte dennoch ein Vorfall sexueller Belästigung eintreten, muss das Vorgehen klar geregelt sein und betroffenen Mitarbeitern sofort geholfen werden."
Besondere Rolle der Führungskräfte
Führungskräften kommt bei diesem Thema eine zentrale Rolle zu - nicht nur als Vorbildfunktion, sondern insbesondere in der Ausübung Ihrer Fürsorgepflicht. Sie sollten besonders sensibilisiert werden im Umgang mit dem Thema, sich mit den rechtlichen und unternehmensbezogenen Rahmenbedingungen auskennen und wissen, wie sie mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ernstfall umgehen und sie vertrauensvoll unterstützen können.
Einfache Lösungen für alle Beteiligten
'Gewusst wie' lautet das Stichwort. Es gibt einfache Möglichkeiten, die Strukturen und Prozesse im Unternehmen zu etablieren und umzusetzen. "Unternehmen und Führungskräften geben wir in kurzen Workshops eine Orientierung und helfen, klare Regelungen im Unternehmen festzustecken. Auch helfen wir bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtung einer Beschwerdestelle. In den Beratungen, die unsere Kunden der Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung nutzen können, geht es neben der Soforthilfe für betroffene Mitarbeiter auch darum, zwischen den Parteien zu moderieren mit dem Ziel, eine Basis für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen. Dazu gehört auch die Beratung derjenigen, die übergriffig geworden sind", so Reinhild Fürstenberg weiter.
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