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BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Medienrat beschließt Novellierung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur

München (ots)

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. März 2010 die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkgebieten nach dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) beschlossen.

Die Neufassung der Richtlinie gründet sich auf folgende Prinzipien:

   - Als Grundlage für die Förderung ist die Struktur der genehmigten
     Anbietergemeinschaften und Betriebsgesellschaften zu beachten. 
     Die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern wirkt sich auf die 
     Förderung der technischen Infrastruktur aus.
   - Für die lokalen UKW-Programme, und später auch für 
     lokale/regionale digitale Hörfunkprogramme, wird die 
     Genehmigungssituation im Organisationsgebiet berücksichtigt. Das
     wird dadurch erreicht, dass die versorgten Einwohner auf die im 
     Versorgungsgebiet genehmigten Anbieter aufgeteilt werden.
   - Im Rahmen der Richtlinie wird ein Übergang für die 
     Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks hergestellt. 
     Nichtgebundene Fördermittel werden für analoge und digitale 
     Hörfunknetze im Jahr 2010 im Verhältnis ein Drittel zu zwei 
     Drittel verwendet. Diese Aufteilung wird im Rahmen des Haushalts
     jährlich neu festgelegt. Nach einer erfolgreichen Einführung von
     digitalen Übertragungssystemen wird nicht mehr zwischen 
     digitalem und analogem Empfang unterschieden.

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de

Pressekontakt:

Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de

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