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BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien

EM, Australian Open & Co: Was ist eigentlich virtuelle Werbung?
3. Ausgabe von OBACHT! zu innovativen Werbeformen

München (ots)

Die Europameisterschaft hat im Sommer nicht nur Fußballfans begeistert. Weltweit fünf Milliarden Menschen verfolgten die Spiele live im TV. Die deutschen Fernsehzuschauer stießen dabei auf eine bisher wenig bekannte Werbekennzeichnung: "enthält virtuelle Werbung". Diese Werbeform, bei der die bekannte Bannerwerbung im Stadion virtuell durch eine andere ersetzt wird, eignet sich besonders für Sportübertragungen. Denn so lassen sich vorhandene internationale Werbebanden in den Stadien für die TV-Märkte in Deutschland, China und den USA mit regional passender virtueller Werbung überblenden. Die neue Ausgabe von OBACHT!, des digitalen Werbemagazins der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), beschreibt diese und weitere innovative Werbeformen.

Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der BLM: "Ganz egal, ob klassischer Werbespot oder virtuelle Werbung - Werbung muss immer als Werbung erkennbar sein. Gerade auch bei innovativen Werbeformen ist die klare Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten sowie die korrekte Kennzeichnung unerlässlich. OBACHT! zeigt, welche werberechtlichen Vorgaben bei der Umsetzung beachtet werden müssen."

Neben kreativen Werbeformen geht es in der neuen Ausgabe von OBACHT! auch um Telemedien. Welche Angebote fallen unter diesen Sammelbegriff und welche medienrechtlichen Werbe-Regeln gelten? Außerdem gibt es einen Blick ins aktualisierte Werbequiz https://das-werbequiz.de der Landeszentrale.

OBACHT! erscheint zweimal jährlich. Die aktuelle Ausgabe steht hier zum kostenlosen Download bereit.

Pressekontakt:

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Stefanie Reger
Pressesprecherin
Tel.: 089 63808-315
E-Mail: stefanie.reger@blm.de

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