Mittelbayerische Zeitung: Gleiches Recht für alle Kommentar zur schärferen Promillegrenze für Radfahrer
Regensburg (ots)
Radfahren ist leichter als Autofahren, deswegen kann man auch gut angetrunken aufs Rad steigen: So einfach ist die Begründung dafür, dass man mit einem Promillewert im Blut aufs Fahrrad steigen kann, bei dem Otto Normaltrinker schon schlecht wird. 1,6 Promille sind am Lenker erlaubt, so lange man nicht durch unsichere Fahrweise auffällt oder einen Unfall baut. Mit derselben Argumentation könnte man auch einem Autofahrer erlauben, betrunken ans Steuer zu gehen. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte am besten nüchtern sein. Auch die 0,5 Promille, die Autofahrern erlaubt ist, sind genau genommen schon zu viel. Ein angetrunkener Radfahrer stellt eine Gefahr für sich und andere dar. Wer vorhat, zu trinken, kann sich auch vorher eine Fahrgelegenheit organisieren. Wer spontan einen über den Durst getrunken hat, dem sollten seine eigene Gesundheit und die anderer die paar Euro mehr wert sein, die der Bus, die Bahn oder das Taxi kosten. Was er vorher in der Kneipe ausgegeben hat, war sicher mehr.
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