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Mittelbayerische Zeitung: Leitartikel zur Diätenerhöhung: Angemessen? Selbstvergessen! von Reinhard Zweigler

Regensburg (ots)

Die Koalition will die Diäten für Abgeordnete um zehn Prozent anheben. Das passt nicht in die Zeit.

Es soll der Grieche Perikles gewesen sein, der Diäten für Abgeordnete einführte, damit sich auch weniger betuchte Bürger der Politik widmen können. Abgeordnete des Deutschen Reichtages bekamen erst seit 1906 Tagegeld, was dem Wortsinn von Diäten entspricht. Vorher wurden ihnen gerade mal die Fahrkarten nach Berlin erstattet. Heutige Abgeordnete des Deutschen Bundestages können darüber nur müde lächeln. Nach dem Willen der schwarz-roten Großkoalition wird ihnen nun sogar noch ein kräftiger Schluck aus der Diätenpulle ermöglicht. Wir sind so frei, wir haben's ja. Die jetzige schwarz-rote Selbstbedienungsmentalität wird auch nicht dadurch besser, dass sie bereits vor Jahren höchstrichterlich abgesegnet wurde. Richtig ist, dass der Bundestag selbst über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung befinden muss. Tarifpartner, wie das sonst in der Lohn- und Gehaltsfindung der Fall ist, gibt es nicht. Aber es ist keinesfalls zwingend, dass sich die Volksvertreter nun gleich einen Aufschlag von zehn Prozent genehmigen, dass sie sich unbedingt an den Bezügen der obersten Richter orientieren müssen. Das ist nicht angemessen, wie es das Grundgesetz verlangt, sondern selbstvergessen. Zumindest von jenen Abgeordneten, die dieses Hauruckverfahren ihrer Fraktions-Großkopferten wirklich mitmachen wollen. Hier wäre einmal Zivilcourage und Bescheidenheit angesagt. Auch um in den Zeiten, in denen Steuerbetrug ein Volkssport von Großvermögenden zu sein scheint, ein Zeichen für Vertrauen in die Politik zu setzen. Man wird sehen. Der Vergleich zu den Richtern hinkt auch insofern, dass diese Spitzenjuristen Studium und zwei Staatsexamen absolvieren müssen, Abgeordnete dagegen brauchen formal keine Qualifikation für den Volksvertreterjob. Obendrein erhalten Abgeordnete auch noch eine Aufwandspauschale, über deren Verwendung sie keinen Nachweis führen und die sie auch nicht versteuern müssen. Und bei der Altersvorsorge kommen Abgeordnete doppelt so gut weg wie die Karlsruher Richter und sogar sieben Mal so gut wie der Durchschnittsbürger. Wenn die schwarz-roten Fraktionsspitzen die winzige Beschneidung bei den Altersbezügen nun als Erfolg feiern, ist das pure Heuchelei. Notwendig wäre dagegen, dass auch Abgeordnete, zumindest zum Teil, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für diese wirkliche Reform der Diäten und Altersvorsorge fehlt der großen Koalition aber offenbar der große Mumm. Die in zwei Jahren folgende Kopplung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung ist dagegen richtig. Aber warum machen sie das jetzt nicht gleich? Um nicht falsch verstanden zu werden - die übergroße Mehrzahl der Abgeordneten des Bundestages nimmt diese verantwortungsvolle Wahlfunktion sehr ernst. 16-Stundentage in Ausschüssen, Anhörungen, Plenarsitzungen in den Sitzungswochen sind bei vielen eher die Regel statt die Ausnahme. Ein mitunter halbleeres Plenum ist kein Hinweis dafür, dass der Rest der Abgeordneten ein Nickerchen hält. Im Gegenteil. Dazu kommt noch die immense Arbeit in den Wahlkreisen. Doch für diesen Knochenjob werden die Abgeordneten bereits heute angemessen bezahlt.

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