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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Pascal Durain zu Reform Sexualstrafrecht

Regensburg (ots)

Schon lange vor dieser Entscheidung der Regierung war klar: Der Fall Edathy wird juristische Konsequenzen haben. Nicht nur für den einstigen SPD-Politiker, sondern auch für das Strafgesetzbuch. Niemand kann Justizminister Heiko Maas vorwerfen, nicht ehrenwerte Absichten - den besseren Schutz von Kindern - gehabt zu haben. Aber jene Änderungen im Strafgesetzbuch zeigen, was passiert, wenn Reformdruck auf zu viel Entschlossenheit trifft. Denn nun droht Verwirrung zum Gesetz zu werden. Ein Beispiel: Ein 19-Jähriger darf mit seiner 17-jährigen Freundin zwar schlafen, sie aber nicht nackt fotografieren, auch wenn sie damit einverstanden ist und das Bild nirgendwo veröffentlicht werden soll. Dem Mädchen wird also ihre sexuelle Selbstbestimmung zugestanden, aber nicht die über die Anfertigung eines Bildes von ihr. Außer der Fotograf ist ebenfalls minderjährig. Die Ermittler fürchten vor einer Flut neuer Verfahren und Eltern sich davor, für einen Schnappschuss ihres Kindes kriminalisiert zu werden, weil es "unnatürlich geschlechtsbetont" aussehen könnte. Das Mindeststrafmaß für den Besitz von Kinderpornografie bleibt bei drei Monaten, die Höchststrafe wurde von zwei auf drei Jahre erhöht - ein Dieb wandert dagegen bis zu fünf Jahre ein. Die Rechtslage ist nicht eindeutiger, sondern komplizierter. Daher braucht es jetzt die Entschlossenheit nachzubessern.

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