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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum NPD-Urteil: Recht auf Meinung von Reinhard Zweigler

Regensburg (ots)

Sind Minister und Ministerinnen - natürlich qua Regierungsamt - zu politischer Enthaltsamkeit verpflichtet? Gilt für sie das Neutralitätsgebot mehr als das Recht auf Meinungsfreiheit? In diesem rechtlich komplizierten Spannungsfeld hat sich jetzt das Bundesverfassungsgericht bewegt. Karlsruhe hat weise zweierlei entschieden: Erstens dürfen Regierungsmitglieder durchaus in den Meinungskampf eingreifen, dürfen etwa in Wahlkämpfen pointiert Stellung beziehen. Etwas anderes zu erwarten, wäre weltfremd. Aber zweitens hat das Verfassungsgericht Regierungsmitgliedern aufgetragen, genau zu unterscheiden, ob sie sich als Minister äußern oder als Parteipolitiker sowie als Privatperson. Familienministerin Manuela Schwesig darf nicht vor der Wahl der rechtsextremen NPD warnen. Die SPD-Politikerin Schwesig darf dies dagegen schon. Das ist ein scheinbar kleiner, aber gewichtiger Unterschied. Die NPD, die gegen Schwesig nach Karlsruhe gezogen war, ist in kurzer Zeit zum zweiten Mal auf die Nase gefallen.

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