Mittelbayerische Zeitung: Leitartikel von Holger Schellkopf zur Vorratsdatenspeicherung
Regensburg (ots)
Es ist ein weiterer Akt des immer absurder werdenden Theaters rund um die Vorratsdatenspeicherung und den Datenschutz allgemein. Noch vor wenigen Tagen bejubelte auch die Große Koalition das Facebook-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (und das damit verbundene Ende des Safe-Harbour-Abkommens mit den USA) als Sieg für den angeblich so tollen Datenschutz Marke EU. Keine zwei Wochen später verabschieden die gleichen Politiker aus der schwarz-roten Koalition ein Gesetz, das die tatsächliche Gleichgültigkeit dieser Regierung im Umgang mit den Daten und der Privatsphäre der Menschen in diesem Land in vielen nutzlosen Buchstaben abbildet. Immerhin: Sinn für Symbolik kann man dem Bundestag nicht absprechen. 404 Abgeordnete haben die neue Variante des Gesetzes auf den Weg gebracht. Der Fehler 404 begegnet Internetnutzern nicht selten - er taucht immer auf, wenn ein Link ins Leere geht, nicht vorhanden ist. Die 404 passt natürlich wunderbar. Denn die Argumentation für die Einführung dieser Art der Vorratsdatenspeicherung geht weiterhin ins Leere. Belege für die Wirksamkeit der VDS in der Bekämpfung von Terror und Kriminalität sind schlichtweg nicht vorhanden. Stattdessen hat nicht zuletzt der NSA-Skandal bewiesen, dass gesammelte Daten auch angezapft und verwertet werden. Nicht zuletzt unter sehr eifriger Beteiligung deutscher und anderer europäischer Geheimdienste im Übrigen, was beispielsweise auch die öffentliche Freude über das Facebook-Urteil als Meisterwerk politischer Scheinheiligkeit erscheinen lässt. Gleichzeitig ist zu bezweifeln, dass sich der Ärger über das neue Gesetz wirklich lohnt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Regelung diesmal einer Klage beim Bundesverfassungsgericht standhält, wird selbst in der Regierungskoalition als extrem übersichtlich eingeschätzt. Nicht selten ist zu hören, dass sich gerade manch SPD-Abgeordneter den parteiinternen Ärger durch ein Nein erspart hat, weil das Gesetz ohnehin wieder von den Richtern gekippt hat. Das sagt einiges über die handwerkliche Qualität des Gesetzes und die politische Eigenständigkeit vieler Bundestagsabgeordneter aus. Viel wichtiger ist aber im Grunde eine ganz andere, eine wesentlich grundsätzlichere Frage: Ist unser Ansatz des Datenschutzes überhaupt realisierbar oder müssen wir nicht einen völlig anderen Weg gehen? Wir sollten uns endlich eingestehen, dass man Daten nicht wirklich beschützen kann. Die vermeintlich erfreuliche Forderung nach mehr Privatheit zementiert de facto eher die derzeitigen Machtverhältnisse. Wer könnte wirksame Verschlüsselung übernehmen? Der Staat oder die großen Konzerne - beide Seiten haben ausreichend bewiesen, dass sie aber zumindest in dieser Hinsicht nicht gerade als vertrauenswürdig gelten können. Was bleibt, ist demnach höchstens eine Illusion des Datenschutzes. Deshalb ist es auch viel entscheidender, die Menschen vor den Konsequenzen durch den ungewollten und unsichtbaren Zugriff auf ihre Daten zu schützen. Die Lösung dafür kann eigentlich nur Datentransparenz sein. Wenn jeder weiß, was mit seinen Daten geschieht, dann kann er entsprechend reagieren. Positive Folge von transparenten Daten wäre auch eine Verschiebung der Kräfte weg von den digitalen Großmächten, hin zu den Menschen - die Chance auf ein faireres Gleichgewicht. Intransparenz und Einseitigkeit machen einen wesentlichen Teil der Gefahr aus, die für die Bürger aktuell hinter der Vorratsdatenspeicherung steckt. Bei solch Gesetzesstümpereien muss künftig grundsätzlich der Fehler 404 auftauchen: Nicht vorhanden!
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