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Mittelbayerische Zeitung: Weltfremde Bürokratie
Die Datenschutz-Reform der EU ist weit von dem entfernt, was ein modernes Europa brauchen würde. Leitartikel von Holger Schellkopf

Regensburg (ots)

Wenn sich Politiker vor Begeisterung über sich selbst gegenseitig auf die Schulter klopfen, dann ist zumeist Vorsicht angesagt. Die EU-Datenschutzreform ist ein tragischer Beleg für diese These. Modern, zukunftssicher oder gar innovativ ist die Regelung nicht. Stattdessen ist sie ein Bürokratiemonster voller Unklarheiten, obendrein in weiten Teilen weltfremd. Sie wird auch dafür sorgen, dass Europa bei der Digitalisierung weiter an Boden verliert. Der Kern des Problems liegt jenseits des für sich schon schwer verständlichen Konstrukts. Er liegt in zwei grundsätzlich eigentümlichen Annahmen, die in ihrer Rückwärtsgewandtheit eine starke Verwandtschaft aufweisen. Hauptproblem: Der digitale Wandel wird nicht als Chance, sondern vor allem als Risiko betrachtet. Gleichzeitig traut die EU ihren Bürgern so etwas wie Selbstbestimmung nicht einmal ansatzweise zu. Vor diesem Hintergrund ist kaum verwunderlich, wenn das neue europäische Datenschutzrecht vor kontrollbesessener Bürokratie nur so trieft. Was als Schutz der Grundrechte daherkommt, ist bei genauem Hinsehen eine Einschränkung. Durch die in vielen Fällen geradezu irrwitzigen Regelungen, wird dem Nutzer sein Grundrecht auf freie Entscheidung schlichtweg aberkannt. Selbst wenn sich Menschen bewusst dafür entscheiden, Daten an bestimmten Stellen preiszugeben, wird dies in zahlreichen Konstellationen schlichtweg verboten. Unternehmen, die sich auf derlei Einwilligung stützen, können ein ganz böses Erwachen erleben. Gleich eine ganze Handvoll an Einschränkungen machen den Umgang mit Nutzerzustimmungen für Unternehmen zum Drahtseilakt ohne Netz und doppelten Boden. Absurderweise wird eines der erklärten Ziele komplett verfehlt: Statt höherer Datensparsamkeit wird die rigide Einwilligungserfordernis für die Zunahme loginbasierter Registrierungen sorgen, die Nutzer müssen noch mehr Klardaten offenlegen. Obendrein ist es der EU nicht gelungen, auf mehr als 200 Seiten auch nur ansatzweise zu differenzieren. Weder bei der Qualität der übermittelten Daten noch bei den Verarbeitern dieser Daten wird großartig unterschieden. Das kann so nur als wirklichkeitsfremd beschrieben werden. Gleiches gilt für die komplett absurde Altersregelung. Glaubt irgendjemand außerhalb der EU-Traumwelt daran, dass sich Jugendliche unter 16 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern anmelden würden? Wie weit kann man von der Lebenswirklichkeit junger Menschen eigentlich entfernt sein? Statt nach Wegen zu suchen, wie man Kinder und Jugendliche beim souveränen Umgang mit Medien aller Art unterstützen kann, werden sie geradezu aufgefordert, sich maximal halblegaler Methoden zu bedienen. Die Liste des Versagens bei der Reform ist damit aber nicht am Ende: Trotz der jahrelangen Diskussionen nicht wirklich durchdacht ist auch das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass dieses Recht nur allzu häufig Menschen in Anspruch nehmen wollen, die es sonst mit Gesetzen weniger genau nehmen. Nicht zuletzt rechtsextreme Aktivisten versuchen, so ihre Spuren zu verwischen. Das kann nicht im Sinne einer demokratischen Gesellschaft sein. Das Recht auf Vergessenwerden muss immer auch mit einem Recht auf Erinnerung in Abgleich gebracht werden. Das sucht man in der EU-Regelung vergebens. Nicht zuletzt missachtet die Reform einmal mehr den fundamentalen Anspruch der Nutzer auf Transparenz. Statt zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht, sind die Menschen dem Gutdünken von Behörden und Datenschutzaufsicht ausgeliefert. Besser wird dadurch rein gar nichts.

Pressekontakt:

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Telefon: +49 941 / 207 6023
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