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Mittelbayerische Zeitung: Richter spielen
Das TV-Ereignis "Terror" zeigt: Gut, dass Gerichte urteilen - und nicht der Bauch.

Regensburg (ots)

Die Fernsehnation saß am Montagabend vor dem Bildschirm und durfte Richter spielen. In Ferdinand von Schirachs "Terror - Ihr Urteil" war der Zuschauer aufgerufen, über einen Luftwaffenpiloten zu urteilen, der einen Airbus mit 164 Passagieren an Bord abgeschossen hatte, um 70 000 Menschen in der Allianz Arena zu retten. Das Ergebnis: 86,9 Prozent der Zuschauer entschieden für Freispruch. Das Urteil ist erschreckend. Aus verschiedenen Gründen. 164 Passagiere gegen 70 000 Stadiongäste - die Abwägung liegt für die große Mehrheit im TV-Publikum klar auf der Hand: Lieber wenige töten, als viele sterben lassen. Die Kleinigkeit, dass Menschenleben nicht nach Quantum, individueller Anschauung oder akutem innerem Handlungsdruck zur Disposition stehen, schieben sie beiseite. Der Umstand, dass ein Einzelner über das Recht auf Leben von anderen entscheidet: Geschenkt. 164 gegen 70 000 - Mensch, das sieht doch jeder, dass die Airbus-Passagiere hier zu opfern sind. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 das Luftsicherheitsgesetz geändert. Danach wäre der fiktive Flugzeug-Abschuss ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Die Karlsruher haben nach reiflicher Prüfung geurteilt - an einer Grenze dessen, was juristisch überhaupt entscheidbar ist. Die Zuschauer folgten offenbar dem "gesunden Menschenverstand". Sie unterwerfen unser Grundrecht ihrem Bauchgefühl. So wie im Fall Jacob von Metzeler, als ein Ermittler dem verdächtigen Entführer Folter angedroht hatte: Mensch, das sieht doch jeder, dass hier alle Mittel auszuschöpfen sind, um ein unschuldiges Kind zu retten. Der Flugkapitän und der Frankfurter Kommissar: Mensch, das sieht doch jeder, dass sie es gut gemeint haben. Die darf man doch nicht bestrafen. Die sinnliche Gewissheit hat das Wort. Für den Philosophen Hegel steht sie für das größte Maß an Dummheit. Die Philosophen brüten über ansatzweise ähnliche Konstellationen. Das ist etwa der Rettungsboot-Fall: Sechs Menschen, fünf Rettungswesten. Wer darf überleben? Ein Kind, ein alter Mann, eine Schwangere, ein unheilbar an Krebs erkrankte Frau? Die Frage bleibt unentscheidbar, am Ende müsste gewürfelt werden. Die Richter-Rolle gefiel den Zuschauern offensichtlich: 6,88 Millionen Menschen verfolgten das Gerichtsdrama im Ersten, 6,31 Millionen sahen im Anschluss noch die Debatte bei "hart aber fair". Für Marktanteile von mehr als 20 Prozent feierten Programmdirektor und Produzenten die Sendung als "TV-Ereignis des Jahres". Selten hat trockener juristischer Stoff so breit in die Masse wirken dürfen. Die Sensibilisierung für Grundsatz-Fragen muss man der TV-Produktion zu gute halten. Hinterfragen muss man die realitätsferne Darstellung der Gerichtsverhandlung, auch wenn die Beteiligten von der Crème der deutschen Schauspielerriege verkörpert wurden. Und kritisieren muss man grobe juristische Unschärfen, die jetzt in die Köpfe eines Millionenpublikums gepflanzt sind. Das Verdienst des Gerichtsdramas ist die Debatte, die es auslöst. "Terror" berührt einen Punkt, der sich zu einem Trend zu entwickeln scheint. Es geht um den Sieg des Gefühls über das Gesetz, den Sieg des Gerechtigkeitsempfindens über das Recht. Nicht das Gesetz, sondern Empörung soll diktieren, welche Politiker öffentlich sprechen dürfen. Nicht das Gesetz, sondern das mitfühlende Verständnis soll bestimmen, wer für einen Rechtsbruch zu bestrafen ist. Eine Gesellschaft, die diesem Trend folgt, kommt in Teufels Küche. Sie gibt ihre Grundlagen auf. Die TV-Produktion lässt viele Fragen offen, auch Fragen, die letztgültig nicht zu beantworten sind. Eine Gewissheit schafft sie immerhin: Gut, dass Gerichte urteilen. Und nicht der Bürger und sein Bauch.

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