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Mittelbayerische Zeitung: Herzergreifend
Der Bundestag diskutiertüber Organspenden. Das neue Gesetz ermöglicht nicht nur lebensrettende Eingriffe - sondern auch tiefe Einschnitte in die Bürgerrechte. Von Marianne Sperb

Regensburg (ots)

Franz R. sehnt sich seit zwei Jahren nach einer neuen Niere. Der 42-Jährige ist einer von knapp 10 000 Deutschen, die bei Eurotransplant auf der Warteliste stehen. Nach der Statistik wird es noch Jahre dauern, bevor er ein Spenderorgan erhält. Soll Franz R. nicht bald sein neues Leben mit gesunder Niere beginnen dürfen? Keine Frage: Ja! Aber: So einfach sind die Fragen nicht, die die Bundestagsabgeordneten heute in Berlin verhandeln. Sie beraten nicht nur über lebensrettende Eingriffe, sondern auch über recht brutale Einschnitte in Persönlichkeitsrechte. Bis Juli 2019 soll das "Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" gelten. Hintergrund: In Deutschland fehlen Organspender. Es gibt also mehr Menschen, die ein Fremdorgan brauchen, als Menschen, die ein Eigenorgan geben möchten. Ein Missverhältnis, das laut Umfragen eine Mehrheit von Bürgern schwer erträglich findet. Die Novelle von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt in Kliniken an: Transplantationsbeauftragte sollen mehr Zeit und mehr Kompetenzen erhalten. Sie müssen, so das Konzept, künftig auf Intensivstationen hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen, und dürfen uneingeschränkt Patientenakten "zur Auswertung des Spenderpotenzials" studieren. Die Stiftung Patientenschutz warnt bereits vor einem schweren Eingriff in Bürgerrechte. "Das Gesetz wird Leben retten. Das sind wir den 10 000 Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten", sagt Jens Spahn. Stimmt das? Sind wir es Schwerkranken schuldig, dass wir uns als Sterbende auf verwertbares Material checken lassen? Und: Wenn wir eine Spende schuldig sind - handelt es sich dann noch um eine Spende oder nicht eher um eine Zwangsabgabe? Der Gesundheitsminister will ja auf lange Sicht mehr: Er wirbt für die Widerspruchslösung. Das bedeutet: Der Staat gestattet, jedem Bürger, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat, nach seinem Tod das Brauchbare zu entnehmen: Herz, Nieren, Leber, Lunge und allerhand andere Körperteile. Wer schweigt, stimmt zu. Auch dieser Begriff wackelt: Die Neuregelung bedeutet keine Lösung, sondern nur eine Umbettung des Problems. Bürger, die bisher davon ausgehen durften, sie würden selbst über ihren Körper entscheiden, müssten sich künftig das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch aktiven Widerspruch erwerben. Viele Länder - etwa Spanien, Österreich, Türkei - praktizieren die Widerspruchsregelung, mit Erfolg: Die Spendequoten sind deutlich höher. Das Argument "Die anderen machen es ja auch" bietet allerdings wenig Halt. Bei der Besteuerung folgen wir Österreich keineswegs, obwohl viele Bürger vermutlich jubeln würden, so wie viele Bürger recht sicher empört protestieren würden, nähmen wir die Türkei beim Umgang mit Meinungsfreiheit als Vorbild. Obwohl unsere Gesellschaft sonst größten Wert auf Selbstbestimmung legt: In diesem Fall begrüßt die Mehrheit - 58 Prozent - den Eingriff in ihre Rechte. Viele stimmen also der Organspende zu, aber nur wenige besitzen den Ausweis. Aus der Unwucht wird gefolgert, die meisten Bürger seien eben zu inkonsequent, ein Heer von Tölpeln, das sich der Folgen seines Handelns nicht bewusst ist. In der Tat: Viele Menschen neigen dazu, das Thema Tod zu meiden. Auch wenn man das unmoralisch und phlegmatisch nennen mag - diese Freiheit haben sie. Und zuletzt: Eines von vier Dingen, die ich stets bei mir habe, ist der Organspende-Ausweis. Organspende rettet Leben. Das Gesetz schenkt - auch ohne Widerspruchslösung - bereits eine Fülle von Möglichkeiten, die Bereitschaft zu einem Ja anzustacheln. Den Ausweis auszufüllen, dauert übrigens nicht Jahre, wie die Wartezeit von Franz R., sondern nicht länger als das Lesen dieses Beitrags.

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