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Mittelbayerische Zeitung: Ein Verbot allein hilft nicht Bremen und Niedersachsen wollen lange Messer in der Öffentlichkeit verbieten. Doch das könnte auch die Falschen treffen. Von Katia Meyer-Tien

Regensburg (ots)

Es klingt vernünftig, was die Innenminister von Bremen und Niedersachsen dem Bundesrat vorgeschlagen haben: ein Verbot von Messern, deren Klinge länger als sechs Zentimeter ist, und geringere Hürden für die Einrichtung von Waffenverbotszonen im öffentlichen Raum. Denn egal, ob die Zahl der Straftaten, die mit Messern verübt werden nun tatsächlich steigt oder nicht, jede Einzelne ist zu viel - vor allem, wenn sie vermeidbar gewesen wäre. Der Staat hat die Aufgabe, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit jedes Einzelnen zu schützen. Es macht einen großen Unterschied - letztlich vielleicht sogar den zwischen Leben und Tod - ob die Klinge, mit der ein Mensch angegriffen wird, zwölf Zentimeter lang ist wie bisher erlaubt oder nur noch sechs Zentimeter. Und ja, es stimmt, dass wer ein Verbrechen plant, sich wahrscheinlich nicht darum schert, ob das Messer, was er dafür verwenden will, verboten ist oder nicht. Und es stimmt auch, dass fast jeder Alltagsgegenstand zur Waffe werden kann, auch ein Schraubendreher oder ein Bügeleisen, und trotzdem niemand auf die Idee käme, Schraubendreher oder Bügeleisen zu verbieten. Aber: Ist das Messer aus Gewohnheit immer in der Hosentasche, dann ist es auch im Streitfall schnell gezückt. Und wo sonst vielleicht nur Fäuste fliegen würden, fließt dann möglicherweise Blut. Besonders, wenn Alkohol im Spiel ist. Es geht hier also weniger um die Verhinderung geplanter Straftaten als vielmehr um die Verhinderung schlimmer Folgen von Affekttaten. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber aber auch abwägen, ob die Maßnahmen, die er zum Schutz des Einzelnen ergreift, verhältnismäßig sind. Denn jedes Verbot ist seinerseits wieder ein Eingriff in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte. Hier melden Trachtenvereine, Jäger und Fischer Bedenken an, und nicht nur die: Auch das Kuchenmesser im Picknickkorb am See oder das Brotzeitmesser im Biergarten würden nach den neuen Regeln zum Problem (und sind es teilweise auch schon nach den bereits geltenden Gesetzen). Hier könnte die geplante Gesetzesreform tatsächlich zu weit über das Ziel hinausschießen - und entweder eine große Zahl von Bürgern unnötig kriminalisieren oder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen zum Bürokratiegiganten werden. Es mag unbequem sein, aber anders als bei Schusswaffen, die nur einen einzigen Zweck haben, kann ein Verbot oder eine Reglementierung bei Messern nur Teil einer Strategie zur Verhinderung von Straftaten sein. Denn ob sie zum Melonenschneiden oder zum Morden genutzt werden, liegt im Ermessen des Anwenders. Vielleicht mehr noch als anderswo muss hier der Kampf gegen die Straftaten beim Täter ansetzen, nicht bei seinem Werkzeug. Das gilt insbesondere, wenn man die wahrscheinlich problematischste Gruppe der Messerträger betrachtet: Jugendliche und junge Erwachsene, die Messer nicht zum Schnitzen oder für die Brotzeit, sondern tatsächlich als potentielle Waffe bei sich haben. Sicher kann es hier helfen, rund um Schulen, Kindergärten und an viel besuchten Orten absolut waffenfreie Zonen einzurichten, in denen überhaupt keine Messer mitgeführt werden dürfen. Wirklich lösen aber lässt sich das Problem erst dann, wenn man herausfindet, warum die Jugendlichen die Messer in die Schultasche packen: Sind die Messer Statussymbole? Fühlen sich die Jugendlichen bedroht? Haben sie selber Gewalt erlebt, gegen die sie glauben, sich verteidigen zu müssen? Diese Fragen zu beantworten und Lösungsansätze zu finden, ist anstrengend, kostet Zeit und ist weniger medienwirksam als die Forderung nach schärferen Waffengesetzen. Aber es ist tatsächlich der bessere Weg, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit jedes Einzelnen zu schützen.

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