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Presse-Grosso: "Einheitliche Leistungen und Konditionen sind unverzichtbare Grundlagen des neutralen Pressevertriebs"

Köln (ots)

Für den Bundesverband Presse-Grosso sind das anwaltliche Schreiben im Auftrag der Bauer Vertriebs KG vom 26. Januar 2011 sowie die Pressemitteilung der Bauer Media Group vom 27. Januar 2011 nicht nachvollziehbar. Der Verband und seine Mitglieder sind verlässliche Partner für Verlage, Verlegerverbände und Einzelhandel. Für eine Abmahnung besteht kein Anlass. Der Grosso-Verband handelt verantwortungsvoll und rechtmäßig im Dienste eines vollversorgenden, neutralen Vertriebsnetzes. Er hat mit heutigem Datum auf das anwaltliche Schreiben geantwortet.

Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit an der Ladentheke setzen voraus, dass alle Verlage und Titel den freien Zutritt zum Markt und zu einheitlichen Leistungen und Konditionen erhalten. Verlage als Preisbinder und teils als Marktbeherrscher dürfen von den Vertriebspartnern keine Besserstellung verlangen. Die Presse-Grossisten ihrerseits sind als Vollsortimenter mit Gebietsbindung zur Gleichbehandlung verpflichtet. Diese korrespondierenden Gleichbehandlungspflichten können nur durch eine einheitliche Konditionen-Systematik sowie einen einheitlichen Leistungsrahmen gewährleistet werden. Der Grosso-Verband und die Verlegerverbände leisten mit zentralen Initiativen wie dem "KVM - einheitlicher Leistungsrahmen für Verlage und Pressegroßhandel", dem Qualitäts- und Leistungsmanagement oder dem Presse-Data-Warehouse einen unverzichtbaren Beitrag zur stetigen Weiterentwicklung der Vertriebsleistungen zum Nutzen aller Marktpartner.

Die Bauer Vertriebs KG verlangt im ersten Teil ihrer Abmahnung, dass der Bundesverband Presse-Grosso es zukünftig unterlassen soll, mit dem Verlag über einheitliche Grosso-Konditionen zu verhandeln und/oder zu vereinbaren. Die aktuelle Vereinbarung zwischen dem Verlag und dem Grosso-Verband läuft mindestens noch bis Ende Februar 2012. Der Grosso-Verband bedauert, dass der Verlag nach mehr als 60-jähriger erfolgreicher Zusammenarbeit keine Gespräche mehr mit der Verbandsspitze führen will. Er sieht sich faktisch nicht in der Lage, einen konstruktiven Dialog über Vertriebspolitik und Konditionen zu führen, solange der Verlag an dieser Haltung festhält.

Der zweite Teil der anwaltlichen Abmahnung der Bauer Vertriebs KG bezieht sich darauf, dass Presse-Grossisten nicht aufgefordert werden dürften, firmenindividuelle Verhandlungen mit der Bauer Vertriebs KG über Grosso-Konditionen zu verweigern. Derartige Aufforderungen waren bisher nicht erforderlich, weil alle Verlage ausschließlich mit dem Grosso-Verband die Konditionen verhandelt haben. Das gilt in besonderer Weise auch für die Bauer-Gruppe. Die Spannenverhandlungen und -abschlüsse bezogen sich ausdrücklich immer auch auf die nicht dem Grosso-Verband angehörenden Presse-Grossisten, an denen das Haus Bauer und weitere Verlage beteiligt sind.

Der Grosso-Verband lässt sich durch eine Veränderung der Strategie der Bauer Media Group nicht davon abhalten, seinen Standpunkt, der Common Sense in der Branche ist, zu verteidigen. Gemeinsam mit allen anderen Verlagen hält der Grosso-Verband eine weiterhin einheitliche Konditionen-Regelung für unverzichtbar für den neutralen, auf Vollsortimente ausgerichteten Pressevertrieb. Die Abmahnung der Bauer Media Group und die in Aussicht gestellte Klage muss deswegen als der Versuch gewertet werden, zur Erlangung einseitiger Vorteile das neutrale Presse-Vertriebssystem ernsthaft zu gefährden.

Das Grosso-Vertriebssystem ist kein Selbstzweck. Es hat den medienpolitischen Auftrag, das Recht des mündigen Bürgers auf Information durch Pressevielfalt überall in der Region zu gewährleisten. Verlage und Pressehandel stehen in der Verantwortung, diesen Auftrag kooperativ zu erfüllen.

Pressekontakt:

Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de,

Kontakt: Kai-Christian Albrecht (ka@bvpg.de)

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