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Grosso-Verband schließt mit MZV und DPV langfristige Vereinbarungen für den Zeitschriftenvertrieb

Köln (ots)

Der Pressegroßhandel erneuert die strategische Partnerschaft mit dem Nationaldistributor Moderner Zeitschriftenvertrieb (MZV) mit seinen Gesellschaftern Hubert Burda Media und WAZ Mediengruppe sowie der Gruner+Jahr-Tochter Deutscher Pressevertrieb (DPV). Der Bundesverband Presse-Grosso hat sich im Auftrag der Presse-Grossisten mit beiden Vertriebsunternehmen unabhängig voneinander auf langfristige Vertriebsvereinbarungen für Zeitschriften geeinigt. Die Mitglieder stimmten den Vereinbarungen auf der Ordentlichen Hauptversammlung am 13./14. April 2011 in Köln zu. Gegenstand der Vereinbarungen ist jeweils ein Commitment der Branchenpartner zum Pressevertriebssystem sowie ein zukunftsweisendes Konditionenabkommen mit einer Laufzeit bis Ende Februar 2018.

Mit dem vertriebspolitischen Commitment verpflichten sich die Partner verbindlich zu den Essentials des bewährten deutschen Pressevertriebssystems gemäß der "Gemeinsamen Erklärung 2004".

Gegenstand der Vereinbarungen ist ferner die vorzeitige Verlängerung des laufenden Zeitschriften-Konditionenabkommens aus dem März 2009 bis zum 28. Februar 2018. Damit einhergehend senkt der Pressegroßhandel die Vertriebspreise zugunsten der Verlage ab 2012 nochmals in jährlich zweistelliger Millionenhöhe. Das verbesserte Angebot des Grosso-Verbandes sieht eine noch stärkere Gewichtung des Jahresumsatzes der Zeitschriften bei der Festlegung der jeweiligen Handelsspanne vor. Dadurch partizipieren sowohl hochauflagige Publikumszeitschriften als auch eine Vielzahl kleiner und mittlerer Magazine mit zum Teil hohen Copypreisen. Diese Titel tragen zur Finanzierung des immer aufwendigeren Vertriebs maßgeblich bei.

Der Bundesverband Presse-Grosso greift mit seinem aktuellen Angebot den Wunsch der Verlage auf, die variable Systematik des Abschlusses mit der Axel Springer AG vom Dezember 2010 auf eine fixe Wertschöpfungsverschiebung umzustellen. Dazu wird die bestehende Jahresumsatzbonustabelle in drei Schritten in den Jahren 2012, 2014 und 2016 zu Gunsten der Verlage angepasst. Die Umsetzung der dritten Stufe ist abhängig davon, dass der Branchenumsatz bis zu diesem Zeitpunkt nicht unter ein gewisses Niveau sinkt. Je nach Jahresumsatz können die Verlage mit einer zusätzlichen Handelsspannenabsenkung sicher kalkulieren.

"Mit dieser zukunftsweisenden Vereinbarung nimmt MZV als führendes Zeitschriftenvertriebsunternehmen seine Verantwortung für ein stabiles, neutrales und effizientes Grosso-Vertriebssystem wahr", sagt Michael Imhoff, geschäftsführender Gesellschafter des MZV. "Im Interesse unserer Gesellschafter WAZ und Burda sowie der Verlagsmandaten haben wir uns erfolgreich für mehr Planungs- und Investitionssicherheit eingesetzt. Dass nun höhere monetäre Anreize für hochwertige Special-Interest-Magazine bestehen, zukünftig auch schon Titel mit einem Jahresumsatz größer 500.000 Euro in den Genuss eines Bonus gemäß Umsatzbonustabelle kommen und das Presse-Grosso sich noch stärker an zukünftigen Marktrisiken beteiligt, begrüßen wir ausdrücklich."

DPV-Geschäftsführer Dr. Olaf Conrad erklärt: "Mit dem Abschluss wollen wir in der derzeit fragilen Lage ein deutliches Signal senden, dass der DPV und Gruner+Jahr uneingeschränkt zum bewährten Grosso-System stehen. Wir sehen uns als marktprägenden Verlag in der Verantwortung, für politische Stabilität und Planungssicherheit einzutreten. Unser Ziel war es, ein transparentes und gerechtes Konditionenmodell mitzugestalten, von dem die Breite der Verlage durch eine faire Senkung der Vertriebskosten profitiert. In einem herausfordernden Printmarkt können Verlage und Pressehandel nur gemeinsam erfolgreich sein, und der Grosso-Verband war und ist für uns ein verlässlicher Partner. Das zentrale Gesprächs- und Verhandlungsmandat des Verbandes innerhalb des Pressevertriebssystems hat sich auch in den diesjährigen Verhandlungen bewährt und den erfolgreichen Abschluss erst ermöglicht."

Neben den abgesenkten Handelsspannen sind deutliche Verbesserungen für die Verlage bei der Stichtagsregelung und der Sonderheft-Regelung ebenfalls Teil der neuen Vereinbarung. Neu aufgenommen wurde die Regelung, dass Titel mit einem Jahresumsatz von mindestens 500.000 Euro, die den Umsatz wenigstens halten, eine ggf. nach der Absatzentwicklung erforderliche Rabatterhöhung sogar ganz aussetzen können. Der Pressegroßhandel belohnt damit Verlagsmaßnahmen zur Förderung des Umsatzes im Pressehandel ein weiteres Mal.

"Wir haben definitiv ein sehr werthaltiges Gesamtpaket geschnürt. Unser Angebot steht allen Zeitschriftenverlagen offen", so Frank Nolte, 1. Vorsitzender Bundesverband Presse-Grosso. "Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag für den notwendigen Bran-chenkonsens zur Stabilisierung des einmalig lesernahen Pressevertriebssystems in Zeiten des Medienwandels. Damit sind äußerst harte aber immerhin kalkulierbare Einschnitte für uns verbunden. Das Presse-Grosso wird den Veränderungsprozess auf der Basis des vertriebspolitischen Commitments der Verlage eigenverantwortlich fortsetzen."

Pressekontakt:

Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de, Kontakt: Kai-Christian Albrecht
(ka@bvpg.de)

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