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Grosso-Verband setzt auf positives Urteil für Pressevertriebsbranche - Verkündigungstermin am 18. Oktober 2011

Köln (ots)

Im Revisionsverfahren der H.-U. Grade KG gegen die Bauer Vertriebs KG vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe setzt der Bundesverband Presse-Grosso auf einen für die Branche positiven Urteilsspruch. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung bleibe zu hoffen, dass der BGH die Rechtsauffassung des Mitgliedsunternehmens Grade bestätigt und dessen Klage auf Weiterbelieferung durch die Bauer Vertriebs KG stattgibt. Dies gab der Verband im Anschluss an die Verhandlung bekannt. Am 24. Mai hatte der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs über die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung des Pressegrossisten Grade durch die zur Bauer-Media Group gehörende Bauer Vertriebs KG verhandelt. Das Urteil wird am 18. Oktober 2011 verkündet.

"Heute ist ein wegweisender Tag für die gesamte Branche. Ich sehe weiterhin die Chance, dass der BGH den breiten Konsens der Marktteilnehmer und der Medienpolitik zum neutralen Grosso-System höchstrichterlich bestätigt", erklärt Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. "In der Verhandlung wurden die Einwendungen unserer Mitgliedsfirma Grade gegen das vorinstanzliche Urteil ausführlich behandelt." Der Vertreter des Bundeskartellamtes hob in seinen Ausführungen die Bedeutung der Gemeinsamen Erklärung 2004 positiv hervor. Das Grosso-System habe sich bewährt. Alle Essentials griffen ineinander, man könne nicht vorhersehen, was passiere, wenn eine Säule wegbreche.

Der Pressevertrieb über den Einzelhandel in Deutschland setzt die Tätigkeit von Pressegroßhändlern voraus, die die Zeitungs- und Zeitschriftenangebote aller Verlage bündeln und täglich als Vollsortiment an den Einzelhandel ausliefern. Mit wenigen Ausnahmen ist in jedem Gebiet nur ein Großhändler für alle Verlage tätig. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist vor diesem Hintergrund die mit Wirkung zum 28. Februar 2009 ausgesprochene Kündigung des Grosso-Vertriebsvertrags durch die Bauer Vertriebs KG. Seither vertreibt diese ihre Zeitschriften in dem bisher von Grade versorgten Gebiet über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Presse Vertrieb Nord. Hiergegen richtet sich die Klage des Pressegroßhändlers Grade, der verlangt, weiterhin ausschließlich mit sämtlichen Presseerzeugnissen des Bauer-Verlags beliefert zu werden. In erster Instanz hatte das Landgericht Kiel die Kündigung als kartellrechtswidrig angesehen und den Verlag zur ausschließlichen Weiterbelieferung von Grade verpflichtet. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Schleswig sah das Gericht die Kündigung des Grosso-Vertriebsvertrags als wirksam an und verneinte einen Belieferungsanspruch des Pressegrossisten. Dagegen wendet sich das Grosso-Unternehmen mit seiner vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision. Dabei wird Grade durch den Grosso-Verband unterstützt.

Pressekontakt:

Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de

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