Gesamtverband Pressegroßhandel
Grosso-Verband bedauert BGH-Urteil
Köln (ots)
Der Bundesverband Presse-Grosso bedauert das am heutigen Montag, 24. Oktober 2011, verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs zur Revision des Mitgliedsunternehmens H.U. Grade KG gegen die Bauer Vertriebs KG. Der Kartellsenat des BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig. Danach war die VKG berechtigt, die Vertragsbeziehungen mit dem Pressegrossisten ohne weiteres aufzulösen. Die Verbandsgemeinschaft hatte die Grade KG bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt.
"Wir bedauern für den Kollegen und die Branche ausdrücklich, dass sich der Kartellsenat nicht der Rechtsauffassung der Prozessbevollmächtigten unserer Mitgliedsfirma angeschlossen hat", betonte der 1. Vorsitzende des Grosso-Verbandes Frank Nolte im Anschluss an die Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die Grade KG leiste eine ordentliche Vertriebsarbeit. "Die Kündigung wurde bis heute nicht vom Verlag substantiiert", so Nolte. Der Verlust eines marktstarken Lieferanten habe für den Kollegen unmittelbar existenzbedrohende Folgen.
Für eine eingehende Urteilsanalyse der BGH-Entscheidung will der Verband das Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Er schließt jedoch negative Folgen für die Pressevielfalt und Vertriebsneutralität des deutschen Presse-Grosso-Systems nicht aus. "Es bleibt abzuwarten", so Nolte, "wie ein Presse-Grossist seinen regionalen Versorgungsauftrag weiter neutral ausüben kann, wenn über ihm das Damoklesschwert der willkürlichen Kündigung schwebt. Insbesondere Großverlage könnten mit ihrer Marktstellung erheblichen Druck auf jeden einzelnen Kollegen ausüben."
Zum bewährten System des neutralen Vollsortiments-Grosso insgesamt sieht der Verband keine publizistisch und wirtschaftlich bessere Alternative. "Umso wichtiger ist es, dass die Verlegerverbände und die ganz überwiegende Mehrheit der Presseverlage ihr Bekenntnis zur "Gemeinsamen Erklärung" von 2004 jeweils verbindlich erneuert haben", meinte Nolte. Diese Vereinbarung gilt als Magna Charta des Pressevertriebs. Eine Kündigung ist danach allein im Fall von Leistungsmängeln oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen vorgesehen.
Hintergrund des Rechtsstreits war die am 28. Februar 2009 ohne Angabe von Gründen ausgesprochene Kündigung des zwischen der Grade KG und der Bauer Vertriebs KG bestehenden Grosso-Vertriebsvertrags durch die Bauer Vertriebs KG. Seither hatte die VKG Bauer-Zeitschriften in dem bisher von Grade versorgten Gebiet über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Presse Vertrieb Nord, vertrieben. Hiergegen richtete sich die Klage des Pressegroßhändlers Grade, der verlangte, weiterhin ausschließlich - hilfsweise konkurrierend - mit sämtlichen Presseerzeugnissen des Bauer-Verlags beliefert zu werden. In erster Instanz hatte das Landgericht Kiel die Kündigung als kartellrechtswidrig angesehen und den Verlag zur ausschließlichen Weiterbelieferung von Grade verpflichtet. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Schleswig sah das Gericht die Kündigung des Grosso-Vertriebsvertrags als wirksam an und verneinte einen Belieferungsanspruch des Presse-Grossisten.
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