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Presse-Grosso geht im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag in Berufung
Bundesverband wird Rechtsmittel beim OLG Düsseldorf einlegen - Urteil der Erstinstanz nicht rechtskräftig

Köln (ots)

Der Bundesverband Presse-Grosso wird gegen das Urteil des Landgerichts Köln, das dem klagenden Bauer-Verlag in erster Instanz Recht gab, Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Dies kündigte der Verband am 5. März 2012 in Köln an. Der Verband hat hierfür entsprechend der Rechtsmittelfrist einen Monat nach der Zustellung des Urteils am 15. Februar 2012 Zeit.

"Mit der Berufung wehren wir uns gegen das erstinstanzliche Urteil, das somit nicht rechtskräftig ist", betonte Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. "Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Chancengleichheit im Pressevertrieb für alle Verlage und damit den Wettbewerb im Regal auch in Zukunft zu sichern." Weiterhin sei die Branche davon überzeugt, dass einheitliche Konditionenregelungen medienpolitisch und verfassungsrechtlich erforderlich sowie auch mit dem Kartellrecht vereinbar seien. Der Grosso-Verband will Nolte zufolge die Chance nutzen, dass das Berufungsgericht die Einzigartigkeit des Kulturgutes Presse sowie die damit einhergehenden Besonderheiten des Pressevertriebs angemessener würdigt und in die Entscheidung miteinbezieht.

Unabhängig vom weiteren Verlauf des Rechtsverfahrens begleitet der Bundesverband Presse-Grosso gemeinsam mit den Verlegerverbänden die politischen Initiativen zum Schutz des bewährten Grosso-Systems durch gesetzliche Maßnahmen. Die besorgte Resonanz von Bundes- und Landespolitikern aller Fraktionen auf die rechtlichen Auseinandersetzungen um Essentials des neutralen Pressevertriebs zeigten, dass auch seitens der Politik spätestens jetzt akuter Handlungsbedarf gesehen werde, so Nolte.

Pressekontakt:

Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de

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