Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Prof. Dr. Gertrud Höhler widerspricht Vorwürfen
Berlin (ots)
Als Rechtsanwalt von Frau Universitätsprofessorin Dr. Gertrud Höhler bin ich beauftragt, Ihnen folgendes mitzuteilen:
In der letzten Woche wurde in Medien die Behauptung verbreitet, Frau Professor Höhler habe wissentlich an einen Landtagsabgeordneten der NPD Räume zur Nutzung durch die NPD vermietet. Unter anderem hat der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart gegenüber Medien hierzu erklärt:
"Eine wissentliche Vermietung von Räumen zur Nutzung durch die NPD ist zwar nicht justiziabel, für mich allerdings auch nicht akzeptabel."
Frau Professor Höhler hat mich gebeten, in vorgenanntem Zusammenhang ihre Interessen zu vertreten. Die Hausverwaltung hat uns zu dem Sachverhalt mitgeteilt:
"Feststeht, dass Frau Professor Höhler den Fakt der Fraktionstätigkeit des Herrn Klose für die NPD zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift nicht gekannt hat und mit diesem Problem erst im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung eines Artikels konfrontiert wurde."
Dieses bedeutet, dass unsere Mandantin zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift keinerlei Kenntnis von der Tätigkeit von Herrn Klose hatte. Die Vermietung wurde durch eine beauftragte Hausverwaltung durchgeführt. Nach Kenntnis des Sachverhalts hat Frau Professor Höhler unverzüglich rechtlich prüfen lassen, inwiefern der bereits abgeschlossene Mietvertrag gekündigt werden kann. Dieses ist aus Rechtsgründen nicht möglich.
Feststeht damit auch, dass die Aussage von Herrn Minister Pinkwart, es habe hier durch Frau Professor Höhler eine wissentliche Vermietung an ein NPD-Mitglied gegeben, falsch ist und daher ein vorwerfbares Verhalten nicht festgestellt werden kann. Ich habe daher auch im Auftrag von Professor Höhler an Herrn Minister Pinkwart geschrieben und ihn gebeten, in Zukunft von derartigen Behauptungen Abstand zu nehmen.
Wir bitten weiterhin im Namen meiner Mandantin, den mitgeteilten Sachverhalt bei künftiger Berichterstattung zu dem Vorgang zu berücksichtigen.
Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
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