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Geburt einer Tochter: Franziska Knuppe bittet um Beachtung der Privatsphäre des Kindes

Berlin (ots)

Als die Anwälte von Frau Franziska Knuppe und ihrem
Ehemann Herrn Christian Möstl erlauben wir uns auf folgendes 
hinzuweisen:
Aus Anlass der Geburt der gemeinsamen Tochter am 19. August 2007 
bitten unsere Mandanten auf diesem Wege, auch in Ansehung zahlreicher
Presseanfragen, um den unbedingten Schutz der Privatsphäre des 
Kindes. Wir weisen daher darauf hin, dass etwaige Fotos, die unsere 
Mandanten mit dem Kind beim Verlassen der Klinik oder in ähnlichen 
Situationen zeigen, rechtswidrig wären. Wir bitten daher die Medien 
nachhaltig von einer entsprechenden Bildberichterstattung Abstand zu 
nehmen. Dies gilt auch und insbesondere vor dem Hintergrund der 
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass auch Kinder von 
Personen des öffentlichen Lebens absoluten Schutz vor unerlaubter 
Berichterstattung haben.
Unsere Mandanten würden sich freuen, wenn dieses Ansinnen 
respektiert wird.

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Tel.: (030) 88 00 15-0
Fax: (030) 88 00 15-55
e-mail: mail@schertz-bergmann.de

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