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Andrea Kiewel wehrt sich gegen Boulevardberichterstattung

Berlin (ots)

   Als Rechtsanwälte von Frau Andrea Kiewel sind wir beauftragt, die 
   Medien über folgendes zu informieren:

In der letzten Woche wurde, zunächst durch eine Illustrierte, über eine "Trennung" unserer Mandantin von ihrem Ehemann berichtet. In diesem Zusammenhang wurden Zitate des Ehemanns verbreitet, die die Intimsphäre unserer Klientin betreffen. Wir weisen Sie aus diesem Grunde darauf hin, dass die dort getätigten Aussagen aus mehreren Gründen rechtswidrig sind. Zum einen betreffen sie die Intimsphäre unserer Mandantin, die auch bei Prominenten für Medien tabu ist.

Hinzu tritt, dass die Aussagen ohne Anhörung unserer Klientin verbreitet wurden und nachgewiesenermaßen falsch sind. So ist es schlicht unzutreffend, dass der Ehemann unsere Klientin mit einem anderen "im Bett" erwischt hat oder sonstwie bei einer der Intimsphäre zuzurechnenden Situation. Wir sind daher auch beauftragt, gegen die Illustrierte sämtliche denkbaren rechtlichen Schritte einzuleiten und bezüglich der Medien, die diese Berichterstattung 1:1 ungeprüft übernommen haben, rechtliche Ansprüche zu prüfen.

Der Umstand, dass hier eine Zeitschrift ohne Anhörung der Betroffenen eine Titelgeschichte veröffentlicht hat, die die Intimsphäre verletzt und noch dazu falsch ist, stellt einen aus hiesiger Sicht besonders groben Verstoß gegen presserechtliche Grundsätze dar und verletzt auch aufs Schwerste das Gebot der fairen Berichterstattung.

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
RA Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
D-10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 15-0
Fax: (030) 88 00 15-55
e-mail: mail@schertz-bergmann.de

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