All Stories
Follow
Subscribe to Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presserechtliche Information Thomas Gottschalk

Berlin (ots)

Das Manager Magazin meldet heute bezüglich der künftigen Tätigkeit von Herrn Gottschalk für die ARD: "Thomas Gottschalk vervierfacht sein Jahresgehalt". Weiter heißt es, dass Herr Gottschalk künftig ein Grundgehalt von rund 6 Mio. Euro pro Jahr erhalte. Als Anwalt von Thomas Gottschalk weise ich darauf hin, dass diese Aussagen beide falsch sind. Weder vervierfacht Herr Gottschalk sein Jahresgehalt noch erhält er die vom Manager Magazin benannte Summe. Die Aussagen des Manager Magazins stimmen nicht im Ansatz, entbehren also jeglicher Grundlage. Ich bin beauftragt, gegen das Manager Magazin presserechtliche Schritte einzuleiten. Wir bitten Sie, von einer Übernahme der Berichterstattung unbedingt Abstand zu nehmen.

Prof. Dr. Christian Schertz 
Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 - 88 00 150
Fax: 030 - 88 00 15 55
E-Mail: CS@Schertz-Bergmann.de

Original content of: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, transmitted by news aktuell

More stories: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
More stories: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
  • 28.07.2011 – 16:59

    Presseinformation zum Tode von Bernd Clüver

    Berlin (ots) - Als Anwälte der Angehörigen müssen wir bestätigen, dass Herr Bernd Clüver heute Nacht plötzlich und unerwartet verstorben ist. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die dringende Beachtung der Privatsphäre der Angehörigen und Bekannten von Herrn Clüver. Wir bitten von jeglichen Anfragen an diese abzusehen, damit diese ihrem Wunsch gemäß mit ihrer Trauer allein bleiben können. Wir gehen davon aus, ...

  • 17.02.2011 – 17:16

    Spiegel gibt gegenüber Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos Unterlassungserklärung ab

    Berlin (ots) - Der Spiegel hat am 17. Februar 2011 gegenüber dem Rechtsanwalt von Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos, Geschäftsführende Gesellschafterin der EAG European Advisory Group, Dr. Christian Schertz, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, wonach es dem Magazin in Zukunft untersagt ist, durch die Formulierung "Auch für Margarita Mathiopoulos ...