Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Presserechtliches Informationsschreiben
Bettina Wulff
Berlin (ots)
Aus Anlass einer aktuellen Berichterstattung in "BUNTE" über unsere Klientin Bettina Wulff weise ich auf Folgendes hin:
Die BUNTE hat entgegen geltendem Recht "Abschüsse" unserer Klientin in einem rein privaten Moment veröffentlicht und hierbei aufs Schwerste die Persönlichkeitsrechte unserer Klientin verletzt.
Insbesondere die Veröffentlichung eines Oben-Ohne-Fotos am Strand ist, unabhängig davon, dass hierbei der Brustbereich unserer Klientin gepixelt wurde, ein massiver Eingriff in das Recht am eigenen Bild. Auch die weitere Beschreibung des Aufenthalts unserer Klientin am Strand in der Wortberichterstattung ist eklatant rechtswidrig, da hierdurch die Privatsphäre offen gelegt wird.
Ich bin daher beauftragt, gegen BUNTE nicht nur ein Verbot der gesamten Berichterstattung in Wort und Bild durchzusetzen, sondern werde weiterhin im Namen der Klientin auch eine empfindliche Geldentschädigung für diesen besonders schweren Eingriff in die Rechte unserer Klientin anmelden und durchsetzen.
Die Berichterstattung ist von einer Qualität, dass hier auch strafrechtliche Schritte zu prüfen sind.
Dieses Schreiben dient ausschließlich der presserechtlichen Interessenvertretung. Es ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
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