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Presseerklärung zum Rechtsstreit zwischen Bettina Wulff und Google Inc.

Berlin (ots)

Als Rechtsanwälte von Frau Bettina Wulff teilen wir Folgendes mit:

In dem vor dem Landgericht Hamburg anhängigen Verfahren zwischen Bettina Wulff und der Google Inc. haben sich die Parteien nunmehr im Vorfeld der ursprünglich auf den 16.01.2015 angesetzten Verhandlung vergleichsweise geeinigt. Im Streit stand bekanntermaßen die sogenannte Autocomplete-Funktion des Suchmaschinenbetreibers. Bettina Wulff hatte sich dagegen gewehrt, dass bei Eingabe Ihres Namens über die Autocomplete-Funktion von Google eine Vielzahl von persönlichkeitsverletzenden Wortkombinationen angezeigt wird. Da der Suchmaschinenbetreiber außergerichtlich nicht bereit war, die entsprechenden Wortkombinationen zu sperren, reichte Bettina Wulff im September 2013 Klage beim Landgericht Hamburg ein. Mit der Klage wurde zuletzt die Sperrung von insgesamt 43 Wortkombinationen verlangt.

Seit einiger Zeit waren die streitgegenständlichen Wortkombinationen nicht mehr in der Autocomplete-Funktion der Google-Suche erschienen. In dem Vergleich hat Google nunmehr erklärt und sich insofern auch verpflichtet, entsprechend seiner Richtlinien, die unabhängig vom Rechtsstreit geändert wurden, Vorsorge dafür zu treffen, dass die von Frau Wulff beanstandeten Wortkombinationen in der Autocomplete-Funktion der Google-Suche im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht wieder angezeigt werden. Vor diesem Hintergrund bedurfte es keiner Entscheidung des Rechtsstreits, so dass die Parteien diesen beenden konnten.

Damit konnte Frau Wulff ihre Grundsatzklage wegen der durch die Autoclomplete-Funktion erfolgten Verbreitung zahlreicher haltloser Gerüchte in der Sache erfolgreich zum Abschluss bringen.

Simon Bergmann Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de

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