All Stories
Follow
Subscribe to Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseerklärung zu Erol Sander

Berlin (ots)

Als Rechtsanwalt des Schauspielers Erol Sander gebe ich Folgendes bekannt:

Mein Mandant und seine Ehefrau sind seit Anfang Juni 2017 getrennt. Das Scheidungsverfahren läuft. Unmittelbar nach der Trennung wurde unser Mandant am 08.06.2017 von seiner Ehefrau wegen angeblicher Anwendung häuslicher Gewalt und wegen angeblichen Besitzes und Konsums von Marihuana angezeigt. Hierauf musste die Staatsanwaltschaft München zwei Ermittlungsverfahren einleiten.

Das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Anwendung häuslicher Gewalt wurde nunmehr mit Bescheid der Staatsanwaltschaft München I vom 08.01.2018 eingestellt. Gegen die Einstellung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Ermittlungen wegen angeblichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz endeten durch Bescheid des Amtsgerichts München vom 29.12.2017 mit Erlass eines Strafbefehls, mit dem zu Lasten meines Mandanten eine Geldstrafe von 25.200,00 Euro festgesetzt wurde.

Gleichermaßen wie in dem eingestellten Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt sind auch die gegenüber Herrn Sander erhobenen Vorwürfe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz falsch. Mein Mandant hat weder Drogen konsumiert noch besessen. Die Vorwürfe wurden erhoben, um unserem Mandanten nach der Trennung von seiner Ehefrau Schaden zuzufügen. Für die Anschuldigungen gab es demzufolge auch keine hinreichenden Beweise. Im Gegenteil: Die von der Staatsanwaltschaft veranlassten Haar-, Blut- und Urinproben haben keinerlei Nachweis für den angeblichen Drogenkonsum erbracht.

Dennoch hat sich mein Mandant nach Abwägung aller Vor- und Nachteile dazu entschlossen, gegen den Strafbefehl kein Rechtsmittel einzulegen. Die berechtigte Aussicht auf einen Freispruch hätte die Nachteile, die mit einer monatelangen öffentlichen Berichterstattung über das Strafverfahren verbunden gewesen wären, nicht aufgewogen. Aus Rücksicht auf seine Familie und sein privates Umfeld hat sich mein Mandant unter ausdrücklicher Verwahrung gegen die erhobenen Vorwürfe dazu entschlossen, den Strafbefehl zu akzeptieren. Herr Sander legt Wert darauf, dass hiermit kein Anerkenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verbunden ist.

Simon Bergmann Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Simon Bergmann
sb@schertz-bergmann.de

Original content of: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, transmitted by news aktuell

More stories: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
More stories: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
  • 23.11.2017 – 12:02

    Presseerklärung zum Tode des Schauspielers Dieter Bellmann

    Berlin (ots) - Aus Anlass des Todes des Schauspielers Dieter Bellmann bittet mich seine Familie folgende Erklärung abzugeben: Die heutigen Spekulationen der Bild-Zeitung über eine angeblich konkrete Krankheit von Herrn Bellmann entbehren jeglicher Grundlage. Vielmehr ist Herr Bellmann friedlich eingeschlafen. Wir bitten daher diese Falschberichterstattung nicht zu übernehmen, die Privatsphäre der Familie meines ...

  • 27.10.2017 – 12:26

    Presseerklärung Joachim Hunold zur "Bild am Sonntag"-Recherche Markenbotschafter Air Berlin

    Berlin (ots) - Als Anwalt von Joachim Hunold bittet mich dieser, seine nachfolgende Stellungnahme zu einer "Bild am Sonntag"-Recherche über die Rolle ehemaliger Markenbotschafter für Air Berlin Ihnen vorab zur Kenntnis zu geben. In aller Kürze zum Hintergrund: Prominente aus Wirtschaft, Film und den Medien waren, wie längst bekannt ist, für einen gewissen Zeitraum ...

  • 18.10.2017 – 19:03

    Presserechtliche Information Judith Rakers

    Berlin (ots) - In Ansehung der aktuellen BUNTE-Berichterstattung vertrete ich Judith Rakers. Die entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung in BUNTE weisen wir auf Folgendes hin: Die Berichterstattung verletzt die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin schwer. Der gesamte Bericht betrifft die Privatsphäre unserer Mandantin. Diesbezüglich habe ich bereits am ...