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Anwalt von Günther Jauch: Das Kammergericht bestätigt grundsätzlich den Schutz der Privatsphäre der Familie Jauch

Berlin (ots)

Die heutige Pressemeldung des Axel Springer
Verlages, wonach das Kammergericht die Berichterstattung über die
Jauch Hochzeit gestatte, ist in ihrer Absolutheit schlicht falsch.
Das Kammergericht hat lediglich die Entscheidung erster Instanz, die
jedwede Berichterstattung über Details verbietet, in einer kleinen
Nuance korrigiert und erlaubt nunmehr lediglich die Nennung der
öffentlichen Sehenswürdigkeiten im Zusammenhang mit der Hochzeit.
Nicht mehr und nicht weniger.
Das Kammergericht hat aber darüber hinaus ausdrücklich
festgestellt, dass der gerichtliche Titel des Landgerichts im Übrigen
Bestand hat, wenn es heißt: 'Dagegen ist kein vergleichbares
öffentliches Interesse an den weiteren Details (es folgen zahlreiche
Details der BILD-Berichterstattung, die wir hier nicht wiederholen
wollen) ersichtlich, dem Schutz der Privatsphäre der von den
Antragstellern konsequent wahrgenommen wird, dürfte insofern der
Vorrang zukommen.'"
Mit dieser Entscheidung hat also das Kammergericht nicht etwa die
Berichterstattung über die Hochzeit gestattet, sondern die
Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen bestätigt und lediglich
in einer Nuance korrigiert.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz
Tel. (030) 88 00 15- 0
cs@schertz-bergmann.de

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