Schertz Bergmann Rechtsanwälte
"Perlentaucher" gewinnt gegen FAZ und SZ vor dem Landgericht Frankfurt
Berlin (ots)
Als Rechtsanwälte des Online-Magazins "Perlentaucher" geben wir Folgendes bekannt:
Mit Urteil vom 23.11.2006 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Klage der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung" gegen den "Perlentaucher" vollumfänglich zurückgewiesen.
In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Lizenzierung der so genannten "Perlentaucher-Notizen" an Internet-Book-Shops wie "buecher.de" zulässig ist. Bei den "Perlentaucher-Notizen" handelt es sich um Zusammenfassungen verschiedener Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen Tageszeitungen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese Form der Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den auf Unterlassung gerichteten Klagen von "FAZ" und "SZ" nicht stattgegeben. Wie sich aus den vorab veröffentlichten Entscheidungsgründen entnehmen lässt, verneint das Landgericht eine Verletzung der Urheberrechte von "FAZ" und "SZ". Mitteilungen über den Inhalt urheberrechtlich geschützter Texte seien zulässig, soweit die Inhaltszusammenfassungen die Lektüre des Originaltextes nicht ersetzen. Soweit diese Schwelle - wie bei den "Perlentaucher-Notizen" - nicht überschritten werde, könne ohne Verletzung fremder Urheberrechte über den wesentlichen Inhalt der Originaltexte informiert werden. Auch die Markenrechte von "FAZ" und "SZ" seien nicht verletzt. Soweit in den "Perlentaucher-Notizen" auf die zu Gunsten von "FAZ" und "SZ" geschützten Marken verwiesen werde, sei diese Nutzung fremder Kennzeichen zulässig, da die Kennzeichen lediglich beschreibend für die Inhalte der vom "Perlentaucher" erstellten Zusammenfassungen genutzt würden. Schließlich verneint das Landgericht auch das Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes. Die "Perlentaucher-Notizen" könnten nicht als wettbewerbswidrige Übernahme fremder Leistungen angesehen werden. Auch eine Rufausbeutung scheide aus.
Somit ist das Landgericht Frankfurt am Main der rechtlichen Begründung des "Perlentaucher" vollumfänglich gefolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob "FAZ" und "SZ" in die Berufung gehen, bleibt abzuwarten.
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