JOM Jäschke Operational Media GmbH
Alkoholwerbeverbot in Deutschland: Werbeausgaben in Höhe von 500 Millionen Euro in Gefahr
Hamburg (ots)
Pünktlich zum Jahreswechsel kündigte Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau an, das Thema Alkoholwerbeverbot auf die Tagesordnung zu setzen, sollte die Industrie die "Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke" nicht einhalten. Im Rahmen dieses Regelwerks, das seit dem 01.01.2005 gültig ist, bekräftigen Hersteller und Importeure ihre freiwillige Selbstverpflichtung, die Bewerbung ihrer Produkte so zu gestalten, dass der schädliche Konsum alkoholhaltiger Getränke nicht gefördert wird.
Vergleicht man ein mögliches Alkoholwerbeverbot mit der 2006 erfolgten Ausweitung des Tabakwerbeverbots, wird deutlich, welche Konsequenzen dies haben könnte: Das stufenweise eingeführte Tabakwerbeverbot ging vor allem zu Lasten der klassischen Mediagattungen Print, TV und Hörfunk. Dazu Michael Jäschke, Geschäftsführer JOM Jäschke Operational Media: "Ein Werbeverbot ist immer mit einem Abzug der Werbegelder, insbesondere in den klassischen Medien, verbunden. Gleichzeitig steigert es die Anforderungen an Kreativität und Innovationsgeist bei der Verlagerung in andere Mediagattungen."
Für die klassischen Medien belaufen sich 2007 die Werbeausgaben für alkoholische Erzeugnisse laut aktuellen Nielsen Media Research-Daten auf rund 500 Millionen Euro. Größter Verlierer eines Alkoholwerbeverbots wäre dabei das TV mit Spendings von etwa 360 Millionen Euro - nach der Ausweitung des Tabakwerbeverbots eine weitere bittere Pille, die die Branche schlucken müsste.
Profitieren könnten nach Einschätzungen von JOM die Bereiche der Plakatwerbung und Out-of-Home-Sonderwerbeformen (insbesondere Ambient-Medien, Guerilla- und Viralmarketing) sowie des Dialog- und Mobile Marketings, da es hier (wie bereits im Zuge der Ausweitung des Tabakwerbeverbots) zu Umschichtungen zugunsten dieser Werbeformen kommen würde. Interessant ist der Bereich der Kinowerbung: Auch wenn hier im Rahmen eines Alkoholwerbeverbots mit Einschränkungen zu rechnen ist, wird dies nur wenige Werbungstreibende davon abhalten, größere Umschichtungen zugunsten dieses Mediums vorzunehmen.
Folge: Für Plakat und Kino dürften sich die Verfügbarkeiten weiter reduzieren, da neben der Tabakindustrie dann auch die Hersteller alkoholischer Erzeugnisse auf ein Vorkaufsrecht pochen könnten.
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Susanne Schmitt
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