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UNO-Flüchtlingshilfe: "Internationaler Tag des Testaments" am 13. September Nachlässe für Menschen auf der Flucht

Anlässlich des "Internationalen Tages des Testaments" (13. Sept.) macht die UNO-Flüchtlingshilfe auf die Möglichkeit aufmerksam, mit Erbschaften und Vermächtnissen Menschen auf der Flucht zu unterstützen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Pressemeldung.

PRESSEMELDUNG DER UNO-FLÜCHTLINGSHILFE 36/2020

Bonn, 10. September 2020

"Internationaler Tag des Testaments" am 13. September

Nachlässe für Menschen auf der Flucht

Anlässlich des Internationales Tags des Testaments (13. Sept.) macht die UNO-Flüchtlingshilfe auf die Möglichkeit einer Erbschaft für den guten Zweck aufmerksam. Der Hintergrund: Viele Menschen möchten ihren Nachlass oder einen Teil davon gemeinnützigen Organisationen hinterlassen, um Gutes zu bewirken und damit in Erinnerung zu bleiben.

Viele Erblasser wissen aber nicht, dass ein Testament oder ein Erbvertrag dafür notwendig ist. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Blutsverwandte, Ehepartner und den Staat. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglichen individuelle Gestaltungsfreiheit.

"Die UNO-Flüchtlingshilfe verfügt über 40 Jahre Erfahrung. Mehr als 150 Erbschaften und Vermächtnisse schenkten bereits tausenden Flüchtlingen Hilfe. Das ist ein Weg, wie Hilfe auch über das eigene Leben hinauswirkt", sagt Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe.

Die Gelder aus Erbschaften und Spenden retten Leben und kommen direkt hilfsbedürftigen Flüchtlingen in Krisenregionen zugute. Zum Beispiel in Syrien, in der stark zerstörten syrischen Stadt Suran. Unsere Unterstützerin Ingrid Kampschulte, die als Archäologin enge Kontakte nach Syrien pflegte, hinterließ uns ihr Hab und Gut, um syrischen Flüchtlingen zu helfen. Dort baute das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) eine Großbäckerei, die 100.000 Menschen mit Brot und die Arbeiter mit Einkommen versorgt. Ein wichtiger Schritt in Richtung Wiederaufbau und ein Stück Alltagsnormalität.

"Viele Menschen wissen nicht genau, was für diese konkrete Hilfe im Testament stehen muss, und dass gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind. Nachlässe können dadurch komplett für den guten Zweck eingesetzt werden", erklärt Monika Willich, Nachlassexpertin der UNO-Flüchtlingshilfe.

Service der UNO-Flüchtlingshilfe

Für Fragen rund um das Thema "Erbschaften für den guten Zweck" sowie für Informationen steht die UNO-Flüchtlingshilfe zur Verfügung - und bietet außerdem kostenfrei die Infobroschüre "In guten Händen" und eine Online-Vortrag zur Testamentsgestaltung an:

"In drei Schritten zum guten Testament"

am: 24.09.2020 um 17:00 Uhr

mit: Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht

Weitere Informationen, Broschüren-Bestellung und Anmeldung zum Online-Vortrag bei Monika Willich: willich@uno-fluechtlingshilfe.de

Dietmar Kappe
Öffentlichkeitsarbeit

UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
Graurheindorfer Str. 149a
53117 Bonn

Tel. 0228-90 90 86-41 
kappe@uno-fluechtlingshilfe.de

Vorsitzender: Bernd Schlegel
Stellvertretender Vorsitzender: Bernhard von Grünberg u. Rita Kühn
Vereinsregister Amtsgericht Bonn - 4539 -
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