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1.-Mai-Krawalle - Wer zahlt bei Schäden?

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Bonn (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Viele freuen sich schon auf den 1. Mai, den Tag der Arbeit. Der ist ja ein gesetzlicher Feiertag, fällt in diesem Jahr auf einen Freitag und beschert uns ein langes Wochenende zum Feiern, Entspannen oder Wegfahren. Einige Chaoten nutzen den 1. Mai aber auch traditionell immer wieder für gewalttätige Ausschreitungen und Krawalle - oft ohne Rücksicht auf Menschen und deren Hab und Gut. Wer aber kommt eigentlich für die Schäden nach solchen Krawallen auf? Helke Michael hat sich da mal schlau gemacht.

Sprecherin: Brennende Autos, eingeworfene Fensterscheiben, verletzte Menschen: Das sieht man in vielen Städten Deutschlands leider immer wieder am 1. Mai. Die Täter kommen meist ungeschoren davon, sagt Bernd Engelien von der Zurich Versicherung.

O-Ton 1 (Bernd O. Engelien, 0:14 Min.): "Ja das Problem ist bei solchen Krawallen häufig, dass hinterher nicht mehr feststellbar ist, wer beispielsweise einen Stein geworfen hat oder tatsächlich den Schaden verursacht hat. Das heißt dann: letzten Endes kann niemand haftbar gemacht werden und man ist gut dran, wenn man entsprechend gut versichert ist."

Sprecherin: Bei Schäden am Auto springt in vielen Fällen die Teilkaskoversicherung ein - zum Beispiel bei Brand- oder Explosionsschäden. Aber auch, wenn Scheiben zu Bruch gehen...

O-Ton 2 (Bernd O. Engelien, 0:13 Min.): "Bei Vandalismus- und Blechschäden, da sieht es dann schon ein bisschen anders aus. Wenn zum Beispiel jemand mit einem Pflasterstein die Scheibe einwirft, dann braucht man eine Vollkaskoversicherung, weil das als Vandalismus gewertet wird. Und dann möchte man natürlich auch nicht auf den Schäden sitzen bleiben."

Sprecherin: Für Schäden an Häusern oder Wohnungen kommt in der Regel die Wohngebäude-oder die Hausratversicherung auf. Beschmierte Wände oder beschädigte Türen zahlt die Versicherung allerdings nur dann, wenn böswillige Beschädigungen auch mitversichert sind. Bei Personenschäden muss geklärt werden,...

O-Ton 3 (Bernd O. Engelien, 0:15 Min.): "...ob sich der Verletzte bewusst in die Gefahrenlage begeben hat. Also, es ist ausschlaggebend, ob er nur zufällig gerade vor Ort der Krawalle war, wie ein Spaziergänger, oder ob er selbst Demonstrant war. Jeder Fall wird dann von der Versicherung individuell überprüft."

Abmoderationsvorschlag:

Mehr Infos zum Thema finden Sie natürlich auch im Internet unter Zurich.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Bernd O. Engelien
Telefon +49 (0) 228 268 2725
Mail: bernd.engelien@zurich.com

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