3 Tipps zum Schulbeginn: Sicher und gut vorbereitet ins neue Schuljahr starten
Drei Vorsorgetipps für Eltern von Erst- und Fünftklässlern
Köln, 25. Juli 2024: In einigen Wochen sind die Sommerferien vorbei und die Schule geht wieder los. Damit die Kinder gut in den neuen Lebensabschnitt starten, hat die Zurich Versicherung drei Vorsorgetipps für Eltern von Erst- und Fünftklässlern zusammengestellt.
Tipp 1: Sicherheit und Selbstständigkeit fördern
Mit der Einschulung oder dem Schulwechsel auf eine weiterführende Schule kommen neue Wege oder sogar die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Kinder zu. Hier ist es besonders wichtig, dass Eltern ihre Kinder für die neuen Herausforderungen sensibilisieren. Es ist sinnvoll, bereits einige Wochen vor dem ersten Schultag den Schulweg gemeinsam mit dem Kind zu gehen oder mit dem Fahrrad oder Bus abzufahren. Dies hilft, mögliche Gefahrenstellen zu identifizieren und dem Kind zu zeigen, wie es den Schulweg sicher meistert. Eltern können mit ihrem Kind wichtige Verkehrsregeln besprechen und das Überqueren von Straßen an Ampeln und Zebrastreifen üben.
Tipp 2: Versicherungsschutz überprüfen
Zum Schulbeginn sollten auch bestehende Versicherungen überprüft und bei Bedarf an die neue Lebenssituation angepasst werden. Besonders empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung der Eltern, die vor finanziellen Forderungen Dritter schützt. Denn im Alltag können selbst kleinste Fehltritte Folgen haben. Auch die unachtsamen Handlungen von Kindern bleiben davon nicht unberührt. Kinder können erst ab dem siebten Lebensjahr und im Straßenverkehr ab dem zehnten Lebensjahr haftbar gemacht werden. Bei den Policen ist daher darauf zu achten, dass auch Schäden, die durch nicht deliktfähige Kinder (unter sieben Jahren) verursacht werden, abgesichert sind.
Auch eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, da Kinder ein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko als Erwachsene haben. Oft können sie Risiken noch nicht richtig einschätzen. „Die gesetzliche Unfallversicherung greift aber nur bei Unfällen in der Schule sowie auf dem jeweiligen Hin- und Rückweg. Das bedeutet: Unfälle in der Freizeit werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt“, erklärt Gabriel Gallinger, Experte für Sachversicherungen bei der Zurich Versicherung. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich jedoch 60 Prozent der Unfälle im häuslichen Umfeld. Eine private Unfallversicherung bietet daher zusätzlichen Schutz, der über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgeht.
Tipp 3: Gesundheit im Blick behalten
In der weiterführenden Schule steigen die schulischen Anforderungen für die Schülerinnen und Schüler. Eine gute Gesundheitsvorsorge, ausgewogene Ernährung und viel Bewegung helfen, den Schulalltag zu meistern. Dennoch können Unfälle, aber auch Erkrankungen, zum Beispiel ausgelöst durch Stress sowie Mobbing, dazu führen, dass Kinder nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen können.
Es ist daher sinnvoll, über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler nachzudenken. Die Idee, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind im Schulalter abzuschließen, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen. Doch tatsächlich zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler zu den essenziellsten Versicherungen. „Diese sichert Kinder nicht nur in der Schulzeit, sondern auch später während der Ausbildung oder des Studiums und im Berufsleben ab. Die schulische Tätigkeit ist von Beginn an mitversichert, falls das Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr zur Schule gehen kann. Darüber hinaus ist auch der Verlust von sensorischen und motorischen Fähigkeiten bei Zurich während der Schulzeit abgesichert.“, erklärt Rüdiger Feilen, Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Zurich Versicherung. Eltern und Großeltern können ihre Schützlinge bereits im schulpflichtigen Alter gegen die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit absichern. Der Experte betont den Vorteil: „Die Absicherung erfolgt bereits in jungen, meist gesunden Jahren zu entsprechend niedrigen Beiträgen für die gesamte Vertragslaufzeit, und zwar unabhängig von der späteren beruflichen Entwicklung des Kindes.“
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