Versicherungstipp: Was Sie beim Eiskratzen am Auto beachten sollten
Saarbrücken (ots)
Wussten Sie eigentlich, dass Autofahrer nicht nur ein Bußgeld riskieren, wenn sie mit nur einem kleinen frei gekratzten Loch an der vereisten oder zugeschneiten Windschutzscheibe losfahren?
Mit den Minusgraden hält ein ungeliebtes Winterritual Einzug: das Freikratzen vereister oder zugeschneiter Autoscheiben. Wer es morgens eilig hat und nur ein kleines Loch frei kratzt, gefährdet im Straßenverkehr nicht nur sich selbst, sondern auch andere und muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einem Unfall droht sogar ein noch höheres Bußgeld. Und selbst bei eigenem Unverschulden kann dem Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden, da er aufgrund der eingeschränkten Sicht auf die Straße nicht rechtzeitig reagieren konnte. CosmosDirekt informiert, wie Autofahrer auch bei Frost den Durchblick behalten:
- Freie Sicht: Windschutzscheibe und Seitenfenster immer so weit frei kratzen, dass der Blick auf die Straße uneingeschränkt ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von zehn Euro, mit Unfallfolge sogar von 35 Euro. Darüber hinaus kann der Kaskoversicherer im Schadensfall die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Tipp: Bei der Kasko-Absicherung auf einen Tarif achten, der den "Verzicht der groben Fahrlässigkeit" beinhaltet.
- Der Umwelt und dem Nachbar zu Liebe: Lästiges Eiskratzen abzukürzen, indem man den Motor im Stand "warmlaufen" lässt, lohnt sich nicht und ist gesetzlich auch verboten. Wer weder auf Nachbarn noch auf die Umwelt Rücksicht nimmt, kann wegen unnötigen Lärms und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt und mit einer Geldbuße von zehn Euro belegt werden.
- Licht an: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, so ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Autofahrer, die ohne Licht unterwegs sind, riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg (innerhalb von Ortschaften bis zu 35 Euro, außerorts 40 Euro und drei Punkte).
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