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Wussten Sie eigentlich, dass Ihre Vollkaskoversicherung für Schäden an Ihrem Auto nach einem Unfall aufkommt, wenn der Verursacher Fahrerflucht begeht? (BILD)

Wussten Sie eigentlich, dass Ihre Vollkaskoversicherung für Schäden an Ihrem Auto nach einem Unfall aufkommt, wenn der Verursacher Fahrerflucht begeht? (BILD)
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Saarbrücken (ots)

Eben hatte Ihr Auto noch keinen Kratzer und jetzt die böse Überraschung: eine Schramme. Fast drei Viertel der Deutschen (71 Prozent), die ein Auto besitzen oder fahren, haben das schon einmal erlebt. Ihr Wagen hatte plötzlich Schäden, die vor dem Parken noch nicht vorhanden waren. Das zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Zwar wissen auch neun von zehn Deutschen, dass es Fahrerflucht ist, wenn man ein anderes Auto beschädigt und einfach wegfährt. Doch laut Auto Club Europa war das 2010 die Verkehrsstraftat, die nach Alkohol am Steuer am häufigsten die Gerichte beschäftigte. Was im Schadenfall zu tun ist, erklärt CosmosDirekt.

   - Fest steht: Fahrerflucht ist eine Straftat. Wer nach einem 
     Unfall nur einen Zettel mit seiner Adresse an der 
     Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, macht 
     sich ebenfalls strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte
     in Flensburg und Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch 
     den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und 
     Kaskoversicherung. Richtig ist: Der Schadenverursacher muss auf 
     den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs warten bzw. die Polizei 
     verständigen.
   - Ein Zeuge, der mehr zum Unfall sagen kann und möglicherweise das
     Kfz-Kennzeichen des Verursachers erkannt hat, ist nicht nur ein 
     wichtiger Ansprechpartner für die Polizei, sondern auch für den 
     Versicherer. Deshalb unbedingt Telefonnummer und Anschrift 
     notieren, damit der Zeuge bei Nachfragen schnell erreichbar ist.
   - Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt eigentlich die 
     Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der 
     aber nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten 
     sitzen - es sei denn, er hat eine Vollkaskopolice. Vor einer 
     Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärt
     werden, ob dies zu einer Rückstufung des 
     Schadenfreiheits-Rabatts führt und sich somit der Beitrag 
     erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den 
     Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen.

Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen. Einige Angebote enthalten sogar einen sogenannten "Rabattschutz", der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Dieser "Rabattschutz" sollte für Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung gelten.

Pressekontakt:

Ihre Ansprechpartner

Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: sabine.gemballa@cosmosdirekt.de

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