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Süßes oder Saures: Sicher feiern an Halloween und St. Martin (BILD)

Süßes oder Saures: Sicher feiern an Halloween und St. Martin (BILD)
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Saarbrücken (ots)

Ende Oktober treiben wieder Hexen und Vampire ihr Unwesen. Bunte Lampions erleuchten die Nacht, wenn St. Martin im November hoch zu Ross durch die Straßen zieht. Es ist Herbst, die Zeit von Halloween und St. Martin. Doch nicht immer bleibt es beim harmonischen Fest. CosmosDirekt informiert, worauf Eltern achten sollten, damit der Halloweenstreich ihrer Kleinen nicht mit einem teuren Schaden oder der Laternenumzug mit einem Unfall endet.

Im Herbst wird wieder gefeiert: An Halloween gehen kleine Geister auf die Jagd nach Süßigkeiten. Und am 11. November reitet St. Martin durch die Straßen, gefolgt von Kindern mit leuchtenden Laternen. Gerade für die Kleinsten sind diese Feste ein großer Spaß. Scheut aber das Martinspferd oder werden Halloweenstreiche zur Sachbeschädigung, kann das ungeahnte Folgen haben. "Eltern sollten ihre Kinder vorab über mögliche Gefahren aufklären und sicherstellen, dass ihr Versicherungsschutz ausreicht", rät Bernd Kaiser, Haftpflicht-Experte von CosmosDirekt.

Halloweenstreiche: Vorsätzliche Schäden sind nicht versichert

Die schaurigste Nacht des Jahres steht vor der Tür, am 31. Oktober gilt wieder: Süßes oder Saures? Doch Halloweenstreiche sind nicht immer harmlos: "Zugeklebte Türschlösser, Farbe am Haus und zerkratzte Autotüren - Eltern sollten ihren Kindern erklären, wo der Spaß aufhört. Denn vorsätzlich verursachte Schäden können rechtliche Folgen haben und werden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen", sagt Bernd Kaiser. Bei versehentlichen Missgeschicken greift der Schutz aber, zum Beispiel wenn etwas auf der Halloweenparty zu Bruch geht.

"Wichtig ist, dass die Familienhaftpflicht auch Beschädigungen einschließt, die durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden", sagt der Experte. Kinder in dem Alter müssen noch nicht für Schäden gerade stehen. Und sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, können auch sie nicht haftbar gemacht werden. Gibt es somit aus rechtlicher Sicht keinen Schuldigen, muss der Geschädigte die Kosten selbst tragen. Oft fühlen sich Eltern dennoch zur Zahlung verpflichtet - eine missliche Lage, die sich mit einer solchen Privat-Haftpflichtversicherung umgehen lässt.

St. Martin: Abstand zu Pferd und Feuer halten

Am 11. November erleuchten wieder bunte Laternen die Nacht. Es ist St. Martin, das Fest zum Gedenken an den heiligen Martin von Tours. Vielerorts finden Umzüge, angeführt von Sankt Martin auf seinem Pferd, sowie Martinsfeuer statt. Gerade auf kleine Pferdenarren sollten Eltern ein Auge haben. Denn Licht, Musik und Lärm können das Pferd aus der Ruhe bringen, die Unfallgefahr steigt. Es gilt deshalb: Abstand halten - vom Pferd ebenso wie vom offenen Feuer. Zudem sollten Kinder in heller Kleidung mit Reflektoren zum abendlichen Umzug starten, damit sie von Autofahrern gut gesehen werden. "Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, können sich Eltern nicht immer auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen", sagt Bernd Kaiser. Denn: Sie schützt die Kinder nur, wenn der Umzug vom Kindergarten oder der Schule veranstaltet wird - und dann auch nur während der Veranstaltung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Rund um die Uhr sind Kinder und Eltern nur mit einer privaten Unfallpolice abgesichert.

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