So starten Radler sicher in den Frühling (BILD)
Saarbrücken (ots)
Auf die Sättel, fertig, los: Nach einem langen Winter ersehnen viele den Beginn der Fahrradsaison. Wer sich den Frühlingswind unbeschwert um die Nase wehen lassen möchte, sollte wissen, was im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht. CosmosDirekt erklärt, wer für mögliche Schäden aufkommt.
Radfahren verlernt man nicht, heißt es. Die Verkehrsregeln können dagegen leicht in Vergessenheit geraten. "Radfahrer sollten sich über die Straßenverkehrsordnung informieren oder ihr Wissen auffrischen. Denn bei Unfällen haben sie eine hohe Verletzungsgefahr", sagt Bernd Kaiser von CosmosDirekt. Der Versicherungsexperte beantwortet die wichtigsten Fragen rund um sicheres Fahrradfahren.
Müssen Fahrradfahrer immer auf dem Radweg fahren?
Sie müssen auf dem Radweg bleiben, wenn er durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet ist. Ist das nicht der Fall, kann es laut Verkehrsexperten sicherer sein, mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren: Autofahrer sehen Radfahrer hier schneller und besser. Achtung: Auch für Radler gilt das Rechtsfahrgebot. Falsche Straßenbenutzung ist laut Statistischem Bundesamt der häufigste Grund für Zweiradunfälle mit Personenschaden.(1)
Wann ist das Fahren auf dem Gehweg oder der Straße erlaubt?
Sofern kein gekennzeichneter Radweg vorhanden ist, müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Wichtig: Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen grundsätzlich auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können zwischen Gehweg und Fahrbahn wählen.
Dürfen Radler während der Fahrt mit dem Handy telefonieren?
Das Telefonieren während der Fahrt ist auch auf dem Fahrrad verboten und wird mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet.
Ist es Pflicht, einen Fahrradhelm zu tragen?
Für Radfahrer ist das Tragen eines Sicherheitshelms nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch sollte man nicht auf den Kopfschutz verzichten. Durch das Tragen eines Helms können viele schwerwiegende Kopfverletzungen verhindert werden.
Wer kommt bei möglichen Schäden auf?
Gerade Fahrradfahrer tragen bei Unfällen eine hohe Verletzungsgefahr und die Folgen können nicht nur schmerzhaft, sondern auch schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Von daher empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Wenn man als Radfahrer einem anderen durch Fahrlässigkeit einen Schaden zufügt, ist man gesetzlich verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Wird hierbei sogar eine Person verletzt, können auf den Verursacher schnell erhebliche Kosten zukommen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.
(1) Quelle: Verkehrsunfälle - Zweiradunfälle im Straßenverkehr, http://ots.de/gkvoY, Seite 9
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: http://ots.de/5f2L5
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