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Tipps für Ja-Sager: Den Hochzeitsmarathon unbeschadet überstehen (BILD)

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Saarbrücken (ots)

Jetzt startet sie wieder: die Hochzeitssaison. Denn die warme Jahreszeit zwischen Mai und August ist bei Heiratswilligen besonders beliebt, um sich das Jawort zu geben. (1) Doch Vorsicht: Wer sich traut, sollte beim feucht-fröhlichen Feiern auch an mögliche Folgen denken. Entstehen bei Junggesellenabschied und Hochzeitsfeier Schäden, ist der richtige Versicherungsschutz wichtig.

Junggesellenabschied, Polterabend, Hochzeitsfest - wer den Bund fürs Leben eingeht, auf den wartet nicht selten ein wahrer Partymarathon. Schon vor der Hochzeit geht es mit dem Feiern los, wenn Braut und Bräutigam sich endgültig vom Junggesellendasein verabschieden. Geht es dabei jedoch zu hoch her, können Junggesellenabschied und Hochzeitsparty unerwünschte Spuren hinterlassen - und das kann teuer werden. Versicherungsexperte Bernd Kaiser von CosmosDirekt gibt Tipps, wie die Feierlichkeiten reibungslos über die Bühne gehen und welche Versicherung zahlt, wenn doch mal etwas schiefgehen sollte.

Junggesellenabschied: Wer zu tief ins Glas schaut, riskiert seinen Versicherungsschutz

Bevor es für das Brautpaar ernst wird, ist für viele ein ausgelassener Junggesellenabschied ein Muss. Hier fließt erfahrungsgemäß viel Alkohol - das bleibt nicht immer ohne Folgen. "Wer sich beim Feiern im stark alkoholisierten Zustand verletzt, muss damit rechnen, dass die Private Unfallversicherung wegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung die Leistung verweigert", so Bernd Kaiser.

Ähnlich ist es beim Thema Alkohol am Steuer: Verursacht ein Autofahrer mit Alkohol im Blut einen Verkehrsunfall, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Opfers. Abhängig vom Alkoholpegel wird der Kfz-Haftpflichtversicherer aber einen Teil der Kosten vom Fahrer des versicherten Wagens zurückverlangen. "Außerdem hat der Kaskoversicherer das Recht, seine Leistung teilweise oder ganz zu kürzen", so Kaiser. Tipp: Nach einer ausgelassenen Partynacht ist ein Taxi die beste Wahl.

Polterabend und Hochzeitsfest: Scherben bringen Glück - fast immer

Geschirrzerschlagen wird gern auf Polterabenden oder Hochzeitsfeiern zelebriert. Denn "Scherben bringen Glück", so der Volksmund. Allerdings nicht, wenn dadurch das Parkett zerkratzt wird. Auch Zigaretten oder umgefallene Kerzen hinterlassen auf Partys ihre Spuren. "Solche Schäden sind ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung, ebenso wie Brandflecken durch Wunderkerzen", sagt Bernd Kaiser. Tipp: Schummriges Licht und Knicklichter sind zwar nicht so romantisch wie Kerzen, schonen aber den Boden. Und Geschirr poltert draußen sowieso am schönsten.

Hochzeitsnacht: Über Umwege ins Bett

Streiche in der Hochzeitsnacht sind eine alte Tradition und reichen vom Versperren der Schlafzimmertür bis zum Verbarrikadieren des Bettes. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. "Bei Hochzeitstreichen ist die Versicherungslage jedoch eindeutig", sagt Experte Bernd Kaiser. "Wird ein Schaden vorsätzlich verursacht, zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht." Tipp: Auf keinen Fall Möbel oder Tapeten verschmutzen, bekleben oder zerstören. Nicht nur der Geldbeutel, sondern auch das Brautpaar wird dankbar sein.

(1) www.destatis.de

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-hochzeitsmarathon

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